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Verbraucherinformationsgesetz: Teurer Rat

Eigentlich ist es eine gute Sache, wenn Behörden Auskunft geben müssen. Das Verbraucherinformationsgesetz gibt den Bürgern nun das Recht in die Hand, bei Behörden bekannte Informationen über Lebensmittel, Kosmetik oder Kinderspielzeug zu verlangen.

Eigentlich ist es eine gute Sache, wenn Behörden Auskunft geben müssen. Das Verbraucherinformationsgesetz gibt den Bürgern nun das Recht in die Hand, bei Behörden bekannte Informationen über Lebensmittel, Kosmetik oder Kinderspielzeug zu verlangen. Allerdings dürfen die Ämter selbst nur dann vor Produkten warnen, wenn sie sicher sind, dass davon Gesundheitsgefahren ausgehen, wie etwa bei Gammelfleisch. Sind aber Paprika stark mit Pestiziden belastet, werden das die Bürger auch künftig nur dann erfahren, wenn sie bei der richtigen Behörde die richtigen Fragen gestellt haben. Zudem gehen sie das Risiko ein, bis zu fünfstellige Gebühren dafür bezahlen zu müssen. Das lässt etwa die Umsetzungsverordnung im Saarland zu, hat die Verbraucherorganisation Foodwatch herausgefunden. Und einen Kostenvoranschlag vorher gibt es nicht. Ist eine Frage einmal gestellt, muss für ihre Beantwortung auch bezahlt werden. Die größte Schwierigkeit bei der Nutzung dieser neuen Informationsrechte dürfte aber sein, dass die wenigsten Deutschen Experten für Verwaltung sind. Es dürfte schon einige Mühe kosten, herauszufinden, bei welcher Behörde – im Bund, einem Land, im Kreis oder der Gemeinde – eine Frage gestellt werden muss, um eine Antwort zu bekommen. deh

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