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Vergabegesetz: Berlin muss zügig nachbessern

Zwar kippen die Luxemburger Richter mit ihrem Beschluss, dass staatliche Aufträge im Baubereich nicht an spezielle Tarifverträge gekoppelt werden dürfen, das niedersächsische Vergabegesetz. Aber es wäre naiv zu glauben, Berlin bleibe davon unberührt.

Wie gewonnen, so zerronnen. Das neue Berliner Vergabegesetz, das öffentliche Aufträge an einen Mindestlohn von 7,50 Euro koppelt, war von Anfang an umstritten. Sogar innerhalb der rot-roten Koalition. CDU und FDP, Kammern und Unternehmensverbände halten es sogar für rechtswidrig, und die Kritiker dürfen sich jetzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt sehen. Zwar kippten die Luxemburger Richter mit ihrem Beschluss, dass staatliche Aufträge im Baubereich nicht an spezielle Tarifverträge gekoppelt werden dürfen, das niedersächsische Vergabegesetz. Aber es wäre naiv zu glauben, Berlin bleibe davon unberührt. Auch ohne die neue, überaus klare Auslegung des europäischen Wirtschafts- und Sozialrechts ist die Berliner Gesetzesnovelle juristisch anfällig. Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungen nicht zum Zuge kommen, werden schon bald vor Gericht ziehen. Verzögerungen bei wichtigen Bauvorhaben – etwa beim Großflughafen Schönefeld – oder Schadensersatzklagen schlagen dann wie ein Bumerang auf den kommunalen Auftraggeber zurück. Es wäre fatal, wenn der Berliner Senat nun in eine starre Haltung verfällt, um den schönen Gedanken des Mindestlohns im einsamen Kampf gegen den europäischen Raubtierkapitalismus zu retten. Zügig nachbessern, das hilft. Ein EU-rechtlich wasserdichtes Vergabegesetz muss her, ansonsten ist es gar nichts wert. za

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