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Meinung: Verraten und vertuscht

BUNDESANWALTSCHAFT IN V-MANN-AFFÄRE VERWICKELT

Es ist kaum vorstellbar: Ein Bundesanwalt erfährt vom Verrat einer geplanten Polizei–Razzia, hält aber zwei Jahre lang strafrechtliche Konsequenzen für unnötig. Die Brandenburger VMann-Affäre könnte nun Konsequenzen haben, die einmalig sind in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik: Die Potsdamer Staatsanwaltschaft, die wegen des Verrats der Razzia ermittelt, wird möglicherweise auch prüfen müssen, ob sich ein Kollege der Bundesanwaltschaft strafbar gemacht hat. Die V-Mann-Affäre nimmt nun Dimensionen an, die offenbar weit über einen Provinz-Skandal hinausreichen. Unklar bleibt nur, was einen Bundesanwalt bewogen haben könnte, genauso wie der Potsdamer Verfassungsschutz, die Polizei und offenkundig das Brandenburger Innenministerium eine V-Mann-Affäre zu vertuschen. Ist es Kumpanei mit dem Nachrichtendienst, ist es Blauäugigkeit, ist es Schlamperei? Die Passivität ist umso weniger nachvollziehbar, da sie doppelt negative Folgen hatte. Es wurde nicht nur lange Zeit verhindert, dass der Verrat der Razzia strafrechtlich geahndet werden konnte – der Bundesanwalt nahm offenbar auch hin, dass seine eigenen Ermittlungen gegen eine rechtsextreme Terrorgruppe in Brandenburg nicht vorankamen. Möglicherweise hat nämlich der V-Mann mit seinem Verrat dazu beigetragen, die rechte Szene nachhaltig zu warnen. So fügt sich die Brandenburger Affäre – mit einer besonderen Karlsruher Note – in die Serie der jüngsten V-Mann-Skandale ein, bis hin zu den Pannen im NPD-Verbotsverfahren. Eine deprimierende Bilanz. fan

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