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Meinung: Versorgung in Rückenlage

„Der Bürgermeister als Bildungsstadtrat“ vom 22. Februar Der Kommentar von Susanne Vieth-Entus zu der Frage der Verbeamtung von Lehrern zeigt, dass sie sich noch nicht ausführlich genug mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.

„Der Bürgermeister als Bildungsstadtrat“ vom 22. Februar

Der Kommentar von Susanne Vieth-Entus zu der Frage der Verbeamtung von Lehrern zeigt, dass sie sich noch nicht ausführlich genug mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.

Sie schreibt, dass ein gesamter gut verdienender Berufsstand nicht in die eigene Altersvorsorge einzahlt. Das stimmt nicht. Bei der Rentenreform 1957 wurden die Beamten und Selbstständigen von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Gleichzeitig wurde die Brutto-Vergütung der Beamten um sieben Prozent abgesenkt. Das entsprach dem damaligen Arbeitnehmerbeitrag. Eine weitere, schrittweise Absenkung des Grundgehaltes um weitere drei Prozent ist bereits Gesetz. Zehn Prozent Eigenbeitrag der Beamten wären dann sogar mehr als der aktuelle Arbeitnehmerbeitrag der Angestellten. Sonderkürzungen bzw. ersatzloses Streichen des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes gibt es für die Beamten im Gegensatz zu den Angestellten bereits. Das sind allerdings reine Einsparungen, die nicht zweckgebunden sind.

Es ist richtig, die Arbeitgeberbeiträge dabei nicht zu vergessen. Die gibt es nämlich bei den aktiven Beamten nicht. Die Regierungen und Parlamente haben es in Deutschland versäumt, die durch die Absenkung der Bezüge und den Wegfall der Arbeitgeberbeiträge eingesparten Gelder für die Bildung von Versorgungsrücklagen zu verwenden. Wir haben ein Statistisches Bundesamt. Wir haben Statistische Landesämter. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, wann und wie viel Beamte einmal in den Ruhestand treten werden. Eigentlich ist es unverantwortlich, sich auf diese Situation nicht vorbereitet zu haben.

Die Föderalismusreform erlaubt es nun, dass jedes Bundesland ebenso wie der Bund die Versorgung seiner Beamten in Eigenregie führt. Der Bund und einige Bundesländer wie beispielsweise Hamburg führen bereits regelmäßig eine Versorgungsrücklage für Beamte ab. Sie geht in die Personalkostenrechnung mit ein, so dass einerseits aktive Beamte nicht mehr so „preisgünstig“ sind und andererseits für die künftigen Ruhestandsbeamten Vorsorge getroffen wird.

Nun könnte man dem Senat von Berlin die Frage stellen, warum man das nicht auch hier so macht. Dann könnte man ohne Weiteres die Lehrer auch wieder verbeamten und das Problem wäre vom Tisch.

Wechselwilligen Lehrern aber Steine in den Weg zu legen und mithin das Recht auf freie Berufswahl infrage zu stellen, ist mit Sicherheit der falsche Weg.

Klaus Sadowski, Berlin-Steglitz

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