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Meinung: Victory sieht anders aus

Das Mannesmann-Verfahren war wichtig – jetzt darf es nicht zum Schauprozess werden

Wenn das Landgericht Düsseldorf in der kommenden Woche den Mannesmann- Prozess tatsächlich beenden sollte, geht ein Strafverfahren zu Ende, das das Bild der deutschen Wirtschaft von sich selbst nachhaltig verändert hat. Zwar kann mit dem Ergebnis niemand wirklich zufrieden sein. Aber: Zum ersten Mal wurde in diesem Land öffentlich über Aufgaben, Pflichten und die Verantwortung von Aufsichtsräten diskutiert. Das war überfällig. Und zum ersten Mal wurde die um die Jahrtausendwende verbreitete Managementkultur einer kritischen Öffentlichkeit vorgeführt. Das war lehrreich. Für alle Beteiligten.

Dennoch wäre es richtig, das Verfahren jetzt zu beenden. Denn die Rechtslage reicht offensichtlich weder für eine Verurteilung noch für einen Freispruch. Zum Schauprozess aber darf dieses Verfahren nicht werden.

Die Mannesmann-Mitarbeiter und -Aktionäre können nicht zufrieden sein, weil dem Unternehmen Schaden zugefügt wurde, der nur symbolisch geahndet werden kann. Die Angeklagten können nicht zufrieden sein, denn sie hatten auf einen Freispruch gehofft. Sie hatten zwar unter der Hand eingeräumt, dass ihre Entscheidung, 57 Millionen Euro an zusätzlichen Prämien in einer Nacht- und Nebelaktion auszuschütten, unglücklich gewesen ist. Aber sie hatten auch immer wieder darauf gepocht, eine im Kern rechtmäßige Entscheidung gefällt zu haben. Sie seien sich zu keinem Zeitpunkt einer Pflichtverletzung bewusst gewesen. Die Tatsache, dass sie erst jetzt – im zweiten Verfahren, und da auch erst nach einigen Monaten – auf die nun offenbar gefundene Einigung hingearbeitet haben, ist Ausdruck dessen.

Der Fall Mannesmann ist ein Fall, wie es ihn bisher noch nicht gegeben hat. Wer hier eine klare Entscheidung erwartet, muss zuerst klare gesetzliche Grundlagen schaffen. Und dafür fehlt – bei allem Gerede über Heuschrecken, Gier und Unmaß in den Chefetagen – bisher der politische Wille.

Und trotzdem hat sich viel getan im Selbstverständnis der Wirtschaft und ihrer Chefs seit der nächtelangen Übernahmeschlacht um Mannesmann, seit dem Niedergang der New Economy. Es gibt eine breite Debatte über gute Unternehmensführung in Deutschland – nicht zuletzt angestoßen von dem Prozess. Es gibt inzwischen einen Kodex über gute Unternehmensführung, dem sich die meisten Top-Unternehmen in diesem Land unterworfen haben. Heute wäre es kaum denkbar, dass in kleinem Kreis über Prämien dieser Größenordnung befunden wird. Heute legen die meisten Manager ihre Gehälter offen – ein solches Ansinnen wäre im Jahr 2000 als undenkbar zurückgewiesen worden.

Das jetzt vorgeschlagene Ergebnis ist vernünftig. Denn es macht den Einzigen der Angeklagten, der heute noch in Verantwortung für ein Unternehmen steht, wieder handlungsfähig. Josef Ackermann kann Vorstandschef der Deutschen Bank bleiben, wenn das Gericht das Verfahren einstellt. Für die Bank ist das eine gute Nachricht.

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