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VOM NETZ GENOMMEN: VOM NETZ GENOMMEN

Was in dieser Woche im Netz Thema war.

Ein Thema hat in dieser Woche unsere Leser besonders beschäftigt: Die Entscheidung des Berliner Sozialgerichts, dass auch die neu berechneten Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig und damit verfassungswidrig sind.

Tagesspiegel.de-User „Schmetterball“ versteht die ganze Aufregung nicht: „Wenn die Eltern und das Kind zusammengerechnet 961 Euro erhalten und das Jobcenter dann noch die Miete übernimmt, die man mal mit 700 Euro veranschlagen möchte, entspräche dies einem Nettoeinkommen von 1.661 Euro – oder 2.100 Euro brutto. Das scheint mir ein ganz normales Gehalt zu sein. Wieso reicht das nicht?“ Und auch „Hardliner-One“ argumentiert in eine ähnliche Richtung: „Es ist wie immer: Die Sorge unserer Gerichte gilt stets denjenigen, die vom Staat leben und nicht denjenigen, die diesen Staat finanzieren und den Karren ziehen. Gerade die Sozialgerichte zeichnen sich durch besondere Weltfremdheit aus.“ Das kontert „akula“: „Man könnte bei Ihrem User-Namen denken, dass Sie bewusst Klischees bedienen. Weltfremd halte ich dabei jedoch nur Ihren Kommentar. Denn auch Sie missachten den entscheidenden Passus und die Grundlage für das Berliner Sozialgericht und uns Allen – das deutsche Grundgesetz.“

User „Mickaela“ hat eine andere Sicht der Dinge: „Ich denke, sie haben Null Ahnung! Hartz IV ist auch ein gigantischer Jobmotor.“ Zum Konsensthema wird Hartz IV sicher nie. ctr

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