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Meinung: Vom Paternalismus zur Partnerschaft

„Der Wille des Patienten geht vor“ vom 29. November Zur Position des früheren Bundesrichters Neskovic ist anzumerken, dass der Verzicht auf Behandlung im Allgemeinpsychiatrischen Krankenhaus, aus welchen Gründen auch immer, die Kliniken des Maßregelvollzugs (forensische Psychiatrie) füllen und geschlossene Heime, in denen wegen fehlender Behandlung chronisch schwer kranke Patienten auf Dauer untergebracht sind, aus dem Boden schießen lassen wird.

„Der Wille des Patienten geht vor“

vom 29. November

Zur Position des früheren Bundesrichters Neskovic ist anzumerken, dass der Verzicht auf Behandlung im Allgemeinpsychiatrischen Krankenhaus, aus welchen Gründen auch immer, die Kliniken des Maßregelvollzugs (forensische Psychiatrie) füllen und geschlossene Heime, in denen wegen fehlender Behandlung chronisch schwer kranke Patienten auf Dauer untergebracht sind, aus dem Boden schießen lassen wird. Dies ist die objektive Seite der Schizophrenie (in Anlehnung an den Titel einer Hamburger Seminarreihe)! Die subjektive ist vermutlich die, dass Herr Neskovic einen anderen, differenzierteren Artikel geschrieben hätte, wäre ihm das Drama der schizophrenen Psychosen, um diese handelt es sich hier vordringlich, aus eigener Anschauung, z.B. Familie, Kinder, bekannt. Die Polemiken hätte er jedenfalls dem Leser erspart. Und nebenbei – psychiatrische Anstalten gibt es nicht, es handelt sich sämtlich um Krankenhäuser. Es sei denn, Herr Neskovic meint die Heime für nicht behandelte Patienten.

D. Härtel, Psychiater, Berlin

Wer jemals den Alltag auf einer psychiatrischen Akutstation erlebt hat, der weiß, dass in der Psychiatrie wie nirgendwo sonst in der Medizin die Idee des paternalistischen Halbgottes in Weiß längst passé ist. Der weiß, dass der Psychiater, wie nur wenig andere Mediziner, sich dem Patienten als Mensch nähert, dass ihm dabei nur seine Empathie, seine Vertrauenswürdigkeit, sein Humor und seine Überzeugungskraft zur Verfügung stehen, um durch Wahnideen, Misstrauen und Halluzinationen zum Menschen hindurchzudringen. Der weiß, dass sich der Psychiater bei diesem Prozess immer wieder auch nicht unerheblichen Gefährdungsmomenten aussetzt.

In der Psychiatrie wird niemand behandelt, weil er unvernünftig ist. Das Bild der fröhlichen Verrückten, die nackt auf der Brücke tanzen, spiegelt nicht ansatzweise den Alltag der psychisch kranken Menschen, die verarmen, vereinsamen, von denen sich die Familie abwendet,die ihre Wohnung verlieren, weil Nachbarn Angst vor ihnen haben, wider. Kaum jemand bringt mehr Toleranz auf für das Ungewöhnliche und den Eigensinn, als der Psychiater. Dabei sind wir tagtäglich konfrontiert mit Fragen der Selbstbestimmung und der Menschenwürde; sind wir stetig gezwungen, unsere persönlichen Werte und Normvorstellungen zu hinterfragen, sind die Konfrontation mit dem furchtlosen und offenen Widerstand gegen unseren wohlwollenden Weißkittel-Rat gewöhnt und trösten anschließend stoisch unsere gekränkten Eitelkeiten. Wo wir gekränkt werden, halten wir Kontakt. Wo die Gesellschaft sich abwendet, vermitteln wir.

Wir überprüfen dabei die Rechtmäßigkeit unseres Handelns stetig und mussten bislang vor dem Hintergrund einer Rechtsprechung agieren, welche zwar bis 2012 die Zwangsbehandlung eines Menschen für zulässig erklärte, jedoch die genaueren Verfahrensregeln hierzu vollkommen offengelassen hat. Dass sie dieses nun detailliert nachholt, kann nur ausdrücklich begrüßt werden und unterstützt den Psychiater in seiner persönlichen Verantwortungsübernahme in einem Bereich, in dem es viel zu wenig konkrete Gestaltungsvorgaben für ärztliches Handeln im Zwangskontext gegeben hat. Selbstverständlich brauchen wir einen neuen Gesetzentwurf für das Betreuungsgesetz. Und selbstverständlich gelten beachtliche Patientenverfügungen in der Psychiatrie wie überall.

In der emotional geführten Diskussion über das Selbstbestimmungsrecht in der Psychiatrie wird regelmäßig übersehen, dass die betroffenen Menschen – die in ihrem Erleben und ihrer Bewertung der Umwelt zutiefst von psychotischem Erleben beeinflusst und oft gequält sind – ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf Selbstbestimmung gar nicht mehr wahrnehmen können, weil ihnen eben diese Freiheit durch die Erkrankung genommen wurde. Diese wiederherzustellen, ist das Ziel psychiatrischer Behandlung.

Wenn sich ein Mensch im Zustand völliger Einsichts- und damit auch Abwägungsfähigkeit, also frei von handlungsbestimmenden Ideen, dass sein Partner ihn vergiften will, sein Nachbar seine Gedärme radioaktiv bestrahlt, er selbst bereits tot oder Jesus oder sein eigenes Kind vom Teufel besessen ist, wenn dieser Mensch sich entscheidet, genau diese Ideen im Rahmen der nächsten Krankheitsepisode ohne eine Behandlung zu durchleben und dabei ganz bewusst in Kauf nimmt, dass er hierdurch eventuell seinen Partner, seine Wohnung, seinen Beruf oder das Sorgerecht für sein Kind verliert, dann werde ich ihn niemals davon abhalten, diesen persönlichen Weg zu gehen. Solange er aber in seinem Erleben, seinen Gedanken und somit auch in seinen Entscheidungen von eben diesem psychotischem Erleben kontrolliert wird und nicht frei entscheiden kann, werde ich als Psychiaterin alles aus ärztlicher und moralischer Sicht Notwendige und Sinnvolle tun, um ihm die Chance zu geben, diese Freiheit zur Wahl wiederzuerlangen.

Dr. med. C. Opgen-Rhein,

Psychiaterin, Berlin-Mitte

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