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Meinung: Vom Recht, über Rechte zu sprechen

Von China bis Simbabwe: Was sind Garantien wert, über die man nicht laut reden darf?

Man kann den Unterschied zwischen Demokratien und Diktaturen auch an den Begriffen ablesen, die man zur Beschreibung von Wünschen und Erwartungen an das jeweilige System benutzt. Unserem Grundgesetz reichen die Hilfsverben „sein“ und „haben“ zur Festlegung unserer Rechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar; die Freiheiten des Glaubens und Gewissens … sind unverletzbar; jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern.

Diese und andere Grundrechte – man nennt sie auch Menschenrechte – sind in der Demokratie unveräußerlich. In einer Gewaltherrschaft werden sie, so sie überhaupt existieren, bestenfalls gewährt – und das in der Regel auch nur dann, wenn sie nicht etwa laut gefordert, sondern nur leise erbeten werden. Diese Gegenüberstellung zum Tag der Menschenrechte zeigt aber auch schon exemplarisch, dass der ganze Streit über Sinn und Unsinn laut vorgebrachter Forderungen nach Realisierung dieser Rechte in einem Lande am Kern der Dinge vorbeigeht.

Angela Merkel sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie durch demonstrative Hinweise auf rechtsstaatliche Mängel, etwa in China oder jetzt gerade in Simbabwe, praktisch nicht nur nichts erreicht, sondern alle stillen Bemühungen um eine Verbesserung der Situation torpediert und das Gegenüber zu einer besonders störrischen Haltung provoziert. Ihr Vorgänger im Kanzleramt, Gerhard Schröder, hat sie deswegen offen kritisiert und ihr ein aus seiner Sicht wohl unbeholfenes, weil zu lautes Eintreten für Menschenrechte als Folge ihrer DDR-Sozialisation unterstellt.

Tatsächlich bringen nur das Laute und das Leise im Wechselspiel mehr Grundrechte dort, wo sie noch eingeschränkt sind. Der augenfälligste Erfolg gezielten Bemühens auf ganz hoher Ebene war bei der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der KSZE, zu besichtigen gewesen. Von der hatte sich der damalige Ostblock zwischen 1973 und 1975 ein Herausdrängen der USA aus Europa und eine Festschreibung der Nachkriegsgrenzen erhofft. Das Zweite gelang, das Erste scheiterte. Auf das entscheidende kommunistische Zugeständnis aber, die Menschenrechte, bezogen sich fortan alle Dissidenten von der Charta 77 bis zur Bürgerrechtsbewegung in der DDR. Wie das auf unterer Ebene vonstatten ging, hat der seinerzeitige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Johannes Rau einmal geschildert. Bei einem Gottesdienst in der DDR war er aufgefordert worden, in den Klingelbeutel hineinzugreifen – er entnahm ihm mehrere Ausreisegesuche, die Gottesdienstbesucher auf den Plätzen vor ihm hineingelegt hatten. Diese Bitten wurden unauffällig dokumentiert und an die SED-Instanzen weitergeleitet. Alle Briefschreiber kamen frei.

Das lehrt, dass Garantien nichts wert sind, über die man nicht auch laut reden darf. Klare politische Willensbekundung und geschmeidige diplomatische Taktik müssen sich aber ergänzen. Das eine funktioniert nicht ohne das andere – wer Rechte nur gnädig gewährt, kann auf Dauer kein Partner sein.

Gerd Appenzeller

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