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Wahlrecht für 16-Jährige: Kinder an die Macht

Mit 16 hat man noch Träume, aber leider nur sehr beschränkte Möglichkeiten, für deren Erfüllung die richtigen Politiker zu wählen. Dabei hat sich bereits gezeigt, dass Jüngstwähler keine unkalkulierbaren Wahlbürger sind.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Menschen, die noch nicht volljährig sind, dürfen zwar in vielen deutschen Städten die Kommunalpolitik mitbestimmen, aber für Landtags- und Bundestagswahlen wird ihnen die nötige politische Reife für eine Wahlteilnahme nicht zuerkannt. Solange sich das nicht ändert, bleibt die Jugend ein Objekt der Politik. Die 16- und 17-Jährigen dürfen später einmal ausbaden, dass ihnen die ältere Generation Billionen Euro Schulden hinterlässt. Sie dürfen auch jetzt schon unter einer Bildungspolitik leiden, die in Bund und Ländern von Volksvertretungen und Regierungen gestaltet werden, auf deren Zusammensetzung die Betroffenen keinen Einfluss haben. Dieser Zustand ist weit weg von jeder Chancengerechtigkeit und widerspiegelt ein antiquiertes Bild von Jugendlichen, die oft engagierter und vernünftiger leben als ihre Eltern. Die Erfahrungen auf kommunaler Ebene zeigen auch, dass die Jüngstwähler keine unkalkulierbaren Wahlbürger sind. Das Berliner Abgeordnetenhaus wählen ab 16 Jahren – was spricht denn wirklich dagegen?

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