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Meinung: Was erlaubt ist

EON UND RUHRGAS FUSIONIEREN

Der Energiekonzern Eon hat sein Ziel erreicht. Die Fusion mit dem Erdgasversorger Ruhrgas kann vollzogen werden. Damit entsteht ein neuer Strom und Gaskonzern von internationalem Format. Aber zu welchem Preis hat Eon sein Ziel erreicht? Monatelang hing die Fusion in der Schwebe, weil Konkurrenten gegen die Ministererlaubnis geklagt hatten. Und lange sah es so aus, als ob die mit ihren Klagen erfolgreich sein würden. Das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf war drauf und dran, die Ministererlaubnis zu kippen. Um die milliardenschwere Fusion zu retten, sah Eon nur noch den Ausweg, sich mit den Konkurrenten zu einigen: Eon erkaufte sich die Rücknahme der Klagen mit Zugeständnissen an die Wettbewerber. Das wird wohl einmalig sein in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Einmalig muss der Auslöser dieses unsinnigen Hin und Her um diese Fusion aber auch bleiben. Denn der Fehler liegt nicht in der Ministererlaubnis an sich; sie kann die Gemeinwohlargumente über Wettbewerbsbedenken stellen. Der Fehler lag im Handwerklichen, im Wirtschaftsministerium. Deshalb darf der neue Ressortchef nicht nur das Wettbewerbsrecht erneuern. Er muss auch das Management solcher Verfahren in seinem Haus verbessern. fo

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