zum Hauptinhalt

Was WISSEN schafft: Amanda Knox – dem eiskalten Engel auf der Spur

Der Schuldspruch gegen den „Engel mit den Eisaugen“ stößt insbesondere in den USA auf Kritik. Tatsächlich wird die Beweiskraft von DNA-Tests überschätzt

Vergangenen Freitag ging einer der umstrittensten Mordprozesse der vergangenen Jahre zuende. Ein Schwurgericht im italienischen Perugia verurteilte die 22-jährige Amanda Knox zu 26 und den 25-jährigen Raffaele Sollecito zu 25 Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die amerikanische Studentin und ihr damaliger Freund aus Apulien im November 2007 eine Kommilitonin brutal misshandelt und ermordet haben. Ein weiterer Tatbeteiligter, der 23-jährige Rudy Guede, wurde in einem separaten Verfahren bereits zu 30 Jahren verurteilt. Der Schuldspruch gegen den „Engel mit den Eisaugen“ stieß insbesondere in den USA auf Kritik, weil die Beweise angeblich nicht ausreichten.

Gemäß italienischem Recht muss der Richter sein Urteil erst innerhalb der kommenden drei Monate begründen. Wenn die Berichte der Prozessbeobachter stimmen, stützte sich jedoch bereits die Anklage hauptsächlich auf forensische Indizien. Die von der Staatsanwaltschaft präsentierte Version, der das Gericht offenbar im Wesentlichen gefolgt ist, klingt bizarr, aber nicht unmöglich. Knox hätte ihre britische Mitbewohnerin Meredith Kercher in der Tatnacht dazu gedrängt, mit den beiden Männern eine Art verspätete Halloween-Orgie zu veranstalten. Als die sich weigerte, hielt Sollecito sie fest, Guede vergewaltigte sie und Knox schnitt ihr die Kehle durch.

Gegen den vorbestraften Ivorer Guede erscheint die Beweislast erdrückend. Seine Samenspuren fanden sich in der Toten, seine Finger- und Fußabdrücke in ihrem Blut. Nach der Tatnacht floh er nach Deutschland. Er bestreitet jedoch den Mord und beschuldigt Knox. Gegen die Amerikanerin und ihren damaligen Freund sind die Beweise dürftiger. Knox machte sich selbst verdächtig, weil sie anfangs einen kongolesischen Barbesitzer am Tatort gesehen haben wollte. Inzwischen behauptet sie, in der Tatnacht gar nicht zuhause gewesen zu sein, die Leiche habe sie erst am nächsten Morgen entdeckt. Dass es von ihr und ihrem damaligen Freund Finger- und Fußabdrücke in der Wohngemeinschaft gab, ist kein Beweis, weil beide dort ein- und ausgingen. Auch das von innen eingeschlagene Fenster, mit dem der Täter offenbar einen Einbruch fingieren wollte, könnte von Guede stammen, den Knox und Sollecito der Tat bezichtigen.

Das alles hätte für einen Schuldspruch kaum genügt – wenn da nicht noch drei winzige DNA-Spuren wären. Sollecitos Erbmaterial fand sich an einem BH-Verschluss des Opfers, der sich offenbar beim gewaltsamen Öffnen gelöst hatte. Und in Sollecitos Wohnung fanden die Ermittler ein Küchenmesser, auf dem eine DNA-Spur des Opfers an der Klinge und eine DNA-Spur von Knox am Griff nachgewiesen wurden.

Tatsächlich ist beim „genetischen Fingerabdruck“ eine Verwechslung so gut wie ausgeschlossen. Untersucht werden nicht die eigentlichen Gene in der DNA (sie sind bei allen Menschen ziemlich ähnlich), sondern die nutzlosen Abschnitte zwischen ihnen (Satelliten-DNA). Weil sie keine Erbinformation trägt, wird die Satelliten-DNA bei der Entstehung von Ei- und Samenzellen schlampig und beliebig oft kopiert. Ergebnis sind repetitive Bereiche der DNA, deren Wiederholungsmuster für jeden Menschen einmalig ist. Die Verwechslungsgefahr ist geringer als beim Fingerabdruck.

Doch die forensische DNA-Analyse hat auch ihre Tücken. Während ein echter Fingerabdruck beweist, dass die zugehörige Person einen Gegenstand berührt hat, können DNA-Spuren auf vielerlei Art entstanden sein. Im italienischen Mordfall könnte die DNA-Spur am BH-Verschluss auch von einer Hautschuppe stammen, die Sollecito Tage vorher in der Wohnung verloren hat. Die DNA-Spur an der Messerklinge könnte durch die Hände von Amanda Knox übertragen worden sein, die mit dem Opfer zusammenwohnte und das Messer ihres Freundes zum Kochen benutzte. Mehr Beweiskraft hätte diese Spur, wenn zusätzlich Blutreste gefunden würden.

Alle drei Verurteilten haben Berufung eingelegt. Dann müssen die DNA-Spuren noch einmal bewertet werden, denn auch für eiskalte Engel gilt die Unschuldsvermutung. Wie die Mutter des Opfers richtig sagte: „Am Ende des Tages geht es nur um die Beweise, nichts Anderes zählt.“

Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle. Foto: J. Peyer

Alexander S. Kekulé

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false