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Was WISSEN schafft: Auf dünnem Eis

Ist Eisschnellläuferin Claudia Pechstein doch unschuldig?

In einer historisch einzigartigen Aktion haben sich vier hochkarätige Experten für Claudia Pechstein eingesetzt. Auf einer Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie erklärte deren Präsident, Gerhard Ehninger, den Dopingfall für aufgeklärt: Die Eisschnellläuferin habe eine seltene Blutkrankheit. Der Dopingvorwurf sei damit ausgeräumt. Die mehr als einstündige Präsentation am Montag war so überwältigend und detailreich, dass von den Journalisten kaum noch Fragen kamen. Auch die von Pechsteins Schuld bisher überzeugten Dopingexperten halten sich seitdem mit Kommentaren zurück. Beruht einer der spektakulärsten Fälle der letzten Jahre auf einem Irrtum?

Der Internationale Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS) in Lausanne hatte die Athletin im November 2009 des Blutdopings für schuldig befunden. Die beteiligten Experten waren sich einig, dass der bei ihr deutlich erhöhte Anteil der Retikulozyten im Blut nur durch Doping verursacht sein konnte. Bei den Eisschnelllauf-Weltmeisterschaften in Hamar waren im Februar 2009 Werte um 3,5 Prozent festgestellt worden. Der Normalwert für (gesunde) Frauen liegt dagegen bei 1,5 Prozent, ab 2,4 Prozent besteht Dopingverdacht.

Zweck des „Blutdopings“ ist eine Steigerung des Sauerstofftransports zur Muskulatur. Die Bildung der dafür zuständigen roten Blutkörperchen (Erythrozyten) wird durch Erythropoietin (Epo) und ähnliche Hormone angeregt. Epo ist jedoch höchstens vier Tage lang im Urin nachweisbar. Wenn ein Athlet sich nur sehr geringe Dosen Epo spritzt oder neue, Epo-ähnliche Substanzen verwendet, ist das Dopingmittel sogar überhaupt nicht aufzuspüren. Die Stimulierung der Blutbildung hinterlässt jedoch eine verräterische Spur: Das künstlich angeregte Knochenmark gibt neben den reifen Erythrozyten auch unreife Vorläuferzellen in das Blut ab, die Retikulozyten. Wenn ihr prozentualer Anteil an den roten Blutzellen erhöht ist, gilt das als „indirekter Dopingnachweis“.

Hämatologe Ehninger attestierte Pechstein jetzt eine seltene, besonders milde Form der „Hereditären Sphärozytose“ (HS). Bei dieser angeborenen Blutkrankheit werden abnorme Erythrozyten gebildet, deren Zellmembran besonders empfindlich ist. Sie sind instabil und gehen vorzeitig kaputt, deshalb bildet das Knochenmark bei diesen Patienten vermehrt Erythrozyten nach. Dabei werden Retikulozyten ins Blut ausgeschüttet.

Bei genauem Hinsehen sind jedoch noch viele Fragen offen. Die Möglichkeit einer HS wurde von Anfang an von den Kontrolleuren in Betracht gezogen, man bot sogar entsprechende Untersuchungen an. Bei diesen gründlichen Tests hätte im Februar 2009 allerdings auch ein besonders raffiniertes Blutdoping auffliegen können. Pechstein lehnte die Blutuntersuchung ab, ging aber Monate später privat zu dem Hämatologen Hubert Schrezenmeier in Ulm. Der renommierte Professor fand keine Hinweise auf HS.

Das Kardinalsymptom der HS, die verminderte Stabilität der Erythrozyten, konnten auch Ehninger und seine Mitstreiter bei Pechstein nicht nachweisen. Auch stellten sie keinen der fünf typischen Erythrozyten-Defekte fest, die als Auslöser für verschiedene Formen der HS bekannt sind. Ehninger argumentiert deshalb, es müsse sich um eine bisher unbekannte, seltene Variante der Krankheit handeln. Statt der international anerkannten Diagnosekriterien stützte er sich auf einen noch nicht publizierten Labortest, der an der Charité seit kurzem erprobt wird.

Auch Ehningers Feststellung, bei Pechsteins Vater liege dieselbe Anomalie vor, ist (noch) nicht bewiesen. Zwar waren bei Vater und Tochter einige Blutwerte auffällig (unter anderem „MCHC“ und „freies Hämoglobin“). Doch müssten diverse andere Ursachen ausgeschlossen werden, bevor eine extrem seltene Erbkrankheit postuliert wird.

Klar ist jedoch, dass die Dopingkontrolleure künftig vor einem neuen Problem stehen: Fast jede Auffälligkeit der Laborwerte lässt sich theoretisch durch eine seltene Erbkrankheit erklären. Der erst 2009 eingeführte „indirekte Dopingnachweis“ ist deshalb immer ein Indizienbeweis mit (geringer) Irrtumswahrscheinlichkeit. Doch wie sicher muss ein „Beweis“ sein, wenn er die Karriere eines Weltstars ruiniert?

Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle. Foto: J. Peyer

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