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Alexander S. Kekulé ist Mikrobiologe und Direktor des Instituts für Biologische Sicherheitsforschung in Halle.

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Was WISSEN schafft: Schummeln bei der Warteliste

Es ist für Ärzte zu leicht gegen ihre eigenen Regeln zu verstoßen: Die Aufsicht über die Organvergabe gehört deshalb in die Hände einer Bundesbehörde

Der Plan klingt unfehlbar: Die Organentnahmen, einschließlich der Werbung bei den potenziellen Spendern, organisiert die „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ (DSO). Die Betreuung der Patienten auf den Wartelisten und das Einpflanzen der Organe übernehmen rund 50 Transplantationszentren, die strenge Zulassungskriterien erfüllen müssen. Wer ein Spenderorgan bekommt, entscheidet „Eurotransplant“ im holländischen Leiden, nach wissenschaftlichen Kriterien der Bundesärztekammer (BÄK). Die gerechte Organvergabe wird durch eine spezielle „Prüfungskommission“ überwacht, bei Verstößen kann das Transplantationszentrum die Lizenz verlieren – so klingt Perfektion made in Germany. Entsprechend selbstbewusst schreibt die DSO auf ihrer Website: „Das Transplantationsgesetz schließt jeden Missbrauch aus.“

Damit stellt sich die Frage, was da gerade an der Uniklinik Göttingen passiert ist. Wenn die Anschuldigungen stimmen, hat der Leiter der Transplantationschirurgie zusammen mit seinem Abteilungsdirektor systematisch Labordaten gefälscht, damit eigene Patienten bei der Vergabe bevorzugt werden. Ob dabei auch Bestechungsgelder geflossen sind, prüft die Staatsanwaltschaft. Jetzt gilt es, bei den Spendern und den Patienten auf den Wartelisten wieder Vertrauen in das Vergabeverfahren zu schaffen. Wenn die Organzuteilungen weiter von der Ärzteschaft organisiert werden, wird das allerdings kaum gelingen.

Die DSO, eine privatrechtliche Stiftung, steht schon länger in der Kritik. Erst kürzlich musste der Finanzvorstand aufgrund von Verschwendungsvorwürfen seinen Posten räumen. Im Frühjahr 2005 waren zwei Patienten gestorben, weil eine mit Tollwut infizierte Patientin zur Organspende freigegeben wurde. Fachleute kritisieren, dass viele Hirntote gar nicht als potenzielle Spender registriert werden, weil oft die erforderliche Logistik fehlt. Die Krankenhäuser dabei zu unterstützen, ist eine Kernaufgabe der DSO.

Auch die Überwachung des Vergabesystems durch die Prüfungskommission hat sich nicht als praktikabel erwiesen. Nicht einmal die Fachöffentlichkeit weiß, was bei deren bisher über 100 Überprüfungen herausgekommen ist. Den Göttinger Fall brachte eine Journalistin der „SZ“ ans Licht. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery und der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK, Hans Lilie, waren vollkommen überrascht – obwohl die BÄK bei dem in Göttingen Beschuldigten bereits 2006 einen ähnlichen Regelverstoß festgestellt hatte, als er noch Oberarzt in Regensburg war.

Da die BÄK gegenüber den Transplantationszentren weder Weisungs- noch Sanktionsbefugnisse hat, kann sie Manipulationen bei der Organvergabe nicht verhindern. Angesichts des Kostendrucks und knallharten Konkurrenzkampfes der Zentren untereinander ist anzunehmen, dass auch außerhalb von Göttingen und Regensburg geschummelt wurde.

Möglichkeiten dafür gibt es genug, auch ohne dreist die Laborwerte zu fälschen. Die für die Rangfolge wichtige Wartezeit bei Nierentransplantationen beginnt, sobald ein Arzt die Dialysepflicht des Patienten bestätigt – kontrolliert wird das allerdings nicht. Wenn eine Klinik einem hirntoten Spender Kreislaufinstabilität bescheinigt, hat sie im „beschleunigten Verfahren“ gute Chancen, die Organe einem Empfänger der eigenen Warteliste transplantieren zu dürfen. Auch zu Forschungszwecken dürfen die Vergaberichtlinien umgangen werden. Um festzustellen, ob es hier zu Unregelmäßigkeiten kam, müssten die bisherigen Vergaben im Einzelnen überprüft werden. Eine zentrale Datenbank, aus der dies ersichtlich wäre, gibt es jedoch nicht. Weil ein Register fehlt und die Nachbehandlung der Transplantierten oft außerhalb der Zentren stattfindet, weiß auch niemand, wie erfolgreich die Transplantationen auf längere Sicht waren. Das wäre aber wichtig, um die Vergabekriterien der BÄK wissenschaftlich weiterzuentwickeln.

Die Aufsicht über die Organvergabe gehört jetzt in die Hände einer Bundesbehörde. Die Pharmaindustrie wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kontrolliert, für Impfstoffe und Transfusionen ist das Paul- Ehrlich-Institut zuständig. Es gibt keinen Grund, warum ausgerechnet die Organtransplantation, bei der es fast immer um Leben und Tod geht, von den Ärzten im Eigenbetrieb und ohne Aufsicht organisiert wird.

Der Autor ist Mikrobiologe und Direktor des Instituts für Biologische Sicherheitsforschung in Halle. Foto: J. Peyer

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