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Meinung: Wenn einer eine Reise tut

Dann kann ihm was passieren: der Fall Schlauch und die Folgen

Politiker oder: Wozu sind sie verpflichtet? So könnte der Titel eines Lehrstücks lauten, das bei uns in Deutschland aufgeführt wird, meistens dann, wenn es um Einsparungen irgendwo geht. Nehmen wir den aktuellen Fall: Rezzo Schlauch. Der muss sich wegen seiner USA-Reise viel Kritik anhören, weil ein Teil davon, ein nicht unbeträchtlicher, privater Natur war; er war auch in New Mexiko, hat in der ersten Reisewoche über die Osterfeiertage seinen Bruder getroffen. Das hat seinen Trip verlängert. Die Frage lautet seither, ob er das so darf.

Das erste Argument ist in allen Fällen, dass für Politiker besondere Maßstäbe gelten, weil sie gewählte Volksvertreter sind, vorbildliches Verhalten inklusive. Das ist im Kern schon richtig. Wer dem Volk vorschreiben kann, was es zu tun oder zu lassen hat, per Gesetz oder Verordnung oder anderweitiger Regelung, sollte als sein Vertreter im Parlament möglichst alles tun, sich selber daran zu halten. Will heißen: Wer sich Termine minderer Güte beschafft, um sich aus privaten Gründen eine „Dienstreise“ zu genehmigen, der muss die Folgen tragen. Und die sind nicht nur finanzieller Art.

Aber was ist, wenn im konkreten Fall der Betroffene nachweisen kann, die Regeln eingehalten zu haben? Im Fall Schlauch sieht es bisher so aus: Das Bundeswirtschaftsministerium sagt, die Dienstreise war mitsamt ihrem privaten Bestandteil angemeldet und abgestimmt. Die Bundesregierung sagt, dass die Dienstreise in ihrem politisch-wirtschaftlichen Bestandteil genehmigt und genehm war. Die deutschen Diplomaten sagen in ihren Berichten an das Außenamt, dass sie zufrieden sind mit dem Ertrag. Dennoch bleibt die Frage: Darf sich einer wie Schlauch, Parlamentarischer Staatssekretär, die Reisekosten von Beamten erlauben lassen, oder hätte er noch andere fragen und die Zustimmung politisch gewichten müssen?

Schlauch, gebranntes Kind seit der Bonusmeilen-Affäre, hätte es tun können. Er wäre öffentlich vielleicht besser damit gefahren, der lange Jahre geltenden Praxis in Ministerien nicht zu vertrauen. Er hätte auch in seiner freien Osterzeit nicht die deutschen Soldaten und den Gouverneur von New Mexiko besuchen sollen (der jetzt die deutschen Soldaten auch besuchen will). Er hätte stattdessen seinen Bruder nach Detroit bestellen können, um sich mit ihm nach allen Terminen spät an der Hotelbar zu treffen und einen Drink zu nehmen, auf dessen Kosten. Oder er hätte ihn nach der Dienstreise besuchen können. Aber halt: Wer bezahlt den Rückflug? Wenn er ihn zahlt, ist es dann noch eine Dienstreise, und wie wäre er versichert? Richtig praktikabel klingt das alles nicht.

Der Ärger der Politiker über Zumutungen steigt. Auch die Angst nimmt zu: Es gibt trotz aller Regeln keine Richtschnur, wie sie es richtig machen. Es ist, neben dem Rechtlichen, nicht klar, wie viel Privates es neben dem Dienstlichen noch geben darf. Politiker, ein Beruf ohne Freizeit? Und das sind Fragen, die über den Fall Schlauch hinaus wieder aufgebracht werden: Ist es wirklich nötig, dass die Frau des Bundeskanzlers auf Privatkosten ihrem Mann in den Urlaub folgt? Warum darf ein Minister, der zwischendurch einen Parteitermin wahrnimmt, nicht mit dem selben Hubschrauber zu Dienstgeschäften weiterfliegen?

Überall werden Reformen diskutiert – hier nicht. Richtig ist allerdings, darüber mindestens einmal nachzudenken. Die einfachste Antwort wäre der „gläserne Abgeordnete“, der alles offen legt. Das lebte vor Jahren der Sozialdemokrat Norbert Gansel vor, ohne begeisterte Nachahmer. Und wenn nun doch alle dazu verpflichtet würden? Dann wollten am Ende wohl nur noch sehr wenige Politiker werden.

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