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Meinung: Wenn Gutachter Gutachter begutachten Ein Sexualstraftäter wird freigelassen – und rückfällig

Von Gerhard Mauz RECHTSWEGE Rette sich, wer kann, wenn’s namhaft wird. Da ist dann einer plötzlich „einer der renommiertesten und erfahrensten Psychiater der Bundesrepublik“ – weil er alles tut, um sich einen n zu machen und keineswegs, weil er einen Namen wirklich hat.

Von Gerhard Mauz

RECHTSWEGE

Rette sich, wer kann, wenn’s namhaft wird. Da ist dann einer plötzlich „einer der renommiertesten und erfahrensten Psychiater der Bundesrepublik“ – weil er alles tut, um sich einen n zu machen und keineswegs, weil er einen Namen wirklich hat.

Professor Johann Glatzel hat einen Lehrstuhl an der Universität Mainz und das ist schon etwas. Und so genügt ihm ein dreistündiges Gespräch, um festzustellen, dass ein seit dreißig Jahren wegen sexueller Gefährlichkeit in der forensischen Abteilung eines Landeskrankenhauses in Schleswig-Holstein einsitzender Mann freigelassen werden müsse, da der Grund für die gerichtliche Einweisung seit langem entfallen sei.

Professor Johann Glatzel wurde im Auftrag des Magazins „Stern“ tätig, das sich unter der Überschrift „Lasst diesen Mann frei“ für den Anstaltsinsassen eingesetzt hatte und das nunmehr entsetzt und empört sein Engagement bedauert. Da sich selbstverständlich ein weiterer Psychiater fand, der auf dem Weg zur Namhaftigkeit noch nicht so weit gekommen war und immerhin mehrfach mit dem Sexualtäter gesprochen hatte, musste das Landgericht Lübeck den Mann freilassen. Inzwischen befindet er sich wieder in Haft, denn er hat wieder eine Frau überfallen und dann mehrfach brutal vergewaltigt.

Professor Glatzel ist ein ehrenwerter Mann, aber der Versuchung, sich einen Namen als Retter zu machen, widerstand er leider nicht. Um nur drei andere Namen zu nennen – die Professoren Förster in Tübingen, Kröber in Berlin und Leygraf in Essen hätten sich nicht mit Gesprächen begnügt, sondern auf einer längeren klinischen Beobachtung bestanden. Ganz abgesehen davon, dass sie sich nicht von einem Magazin hätten beauftragen lassen, sondern nur vom Gericht.

Die Psychiater und Psychologen, die bei Gericht tätig werden, pflegt man „Richter in Weiß“ zu nennen. Angeblich gelten ihre Gutachten als so bedeutsam, dass sie das Urteil bestimmen. Das ist so nicht richtig. Wir haben Gutachten erlebt, die das vom Gericht beabsichtigte Urteil gefährdeten, und darum von ihm schweigend hingenommen wurden, ohne dass der Gutachterin oder dem Gutachter nur eine einzige Frage gestellt wurde. Und einen Gutachter oder eine Gutachterin, die Auffassungen vertraten, welche dem Gericht genehm waren, gab es immer.

Von wegen „Richter in Weiß“ – da beißt sich das Gericht lieber in den Katzenschwanz und dreht sich im Kreis, vollkommen mit sich selbst beschäftigt.

Weniger Widerstand gegen sich widersprechende Gutachten wäre mehr. Natürlich beansprucht es ein Gericht, das zu urteilen hat, sehr, wenn es sich für die eine oder eine andere Auffassung zu entscheiden hat – doch das ist nun einmal die Last, die von ihm zu tragen ist. Heute sagt Herr Glatzel, er sei ja nicht gefragt worden, ob der Mann gefährlich sei. Er habe sich nur dazu äußern sollen, ob der Mann weiterhin im Maßregelvollzug untergebracht werden darf. Sein Gutachten bezahlte natürlich der „Stern“.

Leider schützt nichts die Rechtswege vor Eitelkeiten. Und auch nicht vor gut gemeintem, aber allzu schlichtem Engagement.

Gerhard Mauz ist Autor des „Spiegel“. Foto: Dirk Reinhartz

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