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Meinung: Wenn jeder an sich selber denkt …

… ist dann an alle gedacht? Karlsruhe hat bei der Familienversicherung richtig entschieden

Oh ja, die Empfindlichkeiten werden größer. Und leider auch der Neid. In Karlsruhe hatte eine Mutter geklagt, weil sie ihren Sohn nicht beitragsfrei in ihrer gesetzlichen Krankenkasse mitversichern darf. Ihr Mann ist Beamter, privat versichert und verdient zu viel. Führten beide keine bürgerliche, sondern eine wilde Ehe, käme der Sohn problemlos in die Familienversicherung. Wie ungerecht! Ungerecht?

Oh nein. Das Bundesverfassungsgericht hat gut daran getan, hier nicht am Sozialgesetzbuch zu rütteln. Denn die klagende Mutter macht einen Fehler: Sie sieht nur sich. Das Solidarprinzip der Krankenkasse greift dagegen weiter – viel weiter.

Das Stichwort heißt Schutzbedürftigkeit. Oft genug wird vergessen, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen recht konkreten Auftrag hat. Auch wer wenig hat, soll mit staatlicher Hilfe gesund bleiben dürfen. Wer viel hat, braucht diese Hilfe nicht. Er kann das Solidarsystem verlassen und sich privat versichern. Es leuchtet ein, dass auch die Kinder eines Gutverdieners, der sich dem System entzieht, nicht unbedingt in den Genuss der Familienversicherung kommen müssen. Sie kostet ein paar Milliarden im Jahr und sollte jenen vorbehalten bleiben, die dort einzahlen – sei es, weil sie keine Wahl haben, sei es, weil sie es freiwillig tun. Der Ausschluss hat also einen guten Sinn, nicht nur einen sozialen, auch einen materiellen: Die Kasse nicht zusätzlich mit Kindern zu belasten, die bestens umsorgt sind. In Karlsruhe wurde in dieser Sache vernünftigerweise nicht nur gerichtet, sondern auch gründlich gerechnet.

Ein zweites Argument der Richter steht dagegen eher auf tönernen Füßen. Schließlich, hieß es, seien die Kinder in Ehen auch durch Unterhaltsansprüche abgesichert. Das ist zwar richtig, aber nicht viel anders bei Unverheirateten. Ganz einfach hatten die Richter es also nicht, das, was ihnen fair erschien, auch zu Recht zu erklären. Apropos Fairness: Wenn es einem gut geht, sollte man nicht mit dem Finger auf jene zeigen, von denen man glaubt, es ginge ihnen besser. Häufig stimmt es nicht. Schon gar nicht im Vergleich zu den Nichtverheirateten. Auf den ersten Blick scheint es in der Tat, als seien sie im Vorteil. In jener Konstellation, die die Klägerin in Karlsruhe angegriffen hat, sind sie es auch. Doch fehlte auch hier wieder der Blick aufs große Ganze. Denn was ist, zum Beispiel, mit der Möglichkeit für Verheiratete, über einen Arbeitnehmer die gesamte Familie, einschließlich des Partners und der Kinder, absichern zu können? Heiraten ist nicht nur schön, es macht das Leben auch billiger.

Jene, die es nicht wollen und Kinder haben, können gegenüber den Verehelichten genau zwei materielle Vorteile geltend machen: Sie können dem Staat recht einfach vorschwindeln, sie lebten getrennt und kassieren länger Erziehungsgeld. Das jedoch ist vollendeter Betrug und deshalb verboten. Der einzige legale Vorteil ist jener, der vor dem Verfassungsgericht zu Fall gebracht werden sollte. Er betrifft ein paar tausend Kinder. Schon deshalb lohnte der Streit nicht.

Ledigen Paaren wird gern gesagt, wenn sie die Bevorzugung der Ehe bejammern: Heiratet doch! Eheleuten, denen Unverheiratete ernsthaft privilegiert erscheinen, kann man deshalb nur raten: Lasst euch halt scheiden.

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