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Meinung: Wie viele sind wir denn nun?

„Senat erwägt Klage gegen Zensus“ vom 13. Juni Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe große Zweifel an der Korrektheit der Volkszählung.

„Senat erwägt Klage gegen Zensus“ vom 13. Juni

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe große Zweifel an der Korrektheit der Volkszählung. Begründung: Bei Umzügen

innerhalb Deutschlands gibt es keine Abmeldepflicht. Sobald jemand von A nach B zieht und sich dort anmeldet, meldet die Behörde in B

denjenigen in A ab. Zieht ein Student von

„Posemuckel“ nach Berlin, so hat er keinen Grund, sich in Berlin anzumelden. Hat er zum Beispiel ein Auto, so ist es für ihn günstiger, weiterhin mit der Kennnummer von „Posemuckel“ weiterzufahren. Er spart erhebliche Beträge bei der Kraftfahrzeug-Versicherung. Im umgekehrten Fall würde ein Berliner, der nach Tübingen zieht, sich dort umgehend anmelden, um die günstigeren Tarife wahrnehmen zu können.

Das Vorgenannte gilt natürlich nicht nur für Studenten, sondern für alle, die zunächst (vorübergehend) nach Berlin ziehen. Pendler der

Bundesministerien: Wo sind die Pendler – und hier denke ich nicht nur an die Bundesministerien – gemeldet? In Bonn oder Berlin? Stichproben bei der Volkszählung: Es gibt große Zweifel daran, dass die Wohnungsinhaber bzw. –mieter auch alle Personen bei der Stichprobe angegeben haben, die dort wohnen.

Alle Fakten in Berlin sprechen dagegen:

Kindertagesstättenplätze werden immer rarer, die Mieten steigen, da zu wenige Wohnungen auf dem Markt sind usw.

Das Statistische Bundesamt für Berlin/Brandenburg unter der Leitung von Frau Dr. Ulrike Rockmann ist dafür bekannt, dass die dritte Stelle hinter dem Komma korrekt ist. Aber sind auch die Zahlen vor dem Komma richtig?

Dr. Klaus Herlitz, Berlin-Schöneberg

Sehr geehrter Herr Dr. Herlitz,

auch ich habe große Zweifel am Zensus, dessen Ergebnis u. a. lautet, dass in Berlin 180 000 Einwohner weniger leben sollen als im Melderegister verzeichnet sind. Allein in Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es eine Abweichung von 30 000 Menschen, demnach würden mehr als zehn Prozent der Bevölkerung fehlen.

Mit den täglichen Wahrnehmungen hat das Zensus-Ergebnis nichts gemein. Das Bürgeramt hat 2012 mehr Parkraumvignetten herausgegeben als vor fünf Jahren, Wohnungen sind entstanden, wo früher keine waren, z.B. im Gerichtsgebäude am Lietzensee und im City-Bezirk herrscht praktisch Vollvermietung. Was soll also dafür sprechen, dass die Einwohnerzahl um über zehn Prozent zurückgegangen ist?

Zweifel am Zensus sind somit durchaus berechtigt, insbesondere weil der Zensus eben keine Volkszählung ist, sondern nur eine Datenerhebung unter repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern und eine darauf aufbauende Hochrechnung, alles natürlich auf wissenschaftlicher Basis und gesetzlicher Grundlage. Aber wer sagt uns, dass nicht doch Fehler gemacht worden sind? Waren die Kriterien für die Auswahl der Datenerhebung zutreffend? Haben alle Befragten immer richtig geantwortet oder sich auch mal vertan? Haben die Fragesteller alles richtig eingetragen? Sind alle Angaben richtig in die Datenbank eingeflossen und stimmen die Annahmen zur Erstellung der Hochrechnung? War gar die Hochrechung falsch?

Ich habe keine Antwort auf alle diese Fragen. Ich kann aber auch nicht erklären, warum unser Melderegister 30 000 Menschen mehr in Charlottenburg-Wilmersdorf verzeichnet als das Zensus-Ergebnis. Was nicht heißen soll, dass das Melderegister zu hundert Prozent richtig ist. Jeder zum Beispiel, der aus Deutschland verzieht, ohne seiner Abmeldepflicht nachzukommen, verfälscht natürlich die Daten des Registers. Aber soll wirklich jeder zehnte Charlottenburg-Wilmersdorfer Deutschland verlassen haben?

Gern hätte ich das Zensus-Ergebnis stichprobenartig überprüfen lassen, um festzustellen, ob der Fehler im Melderegister oder beim Zensus liegt. Der Datenschutzbeauftragte hat das (bisher) unterbunden, u.a. mit dem Argument, der Bürger habe ein Recht darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Aber hat eine Verwaltung nicht auch ein Recht zu erfahren, für wie viele Menschen sie wirklich Verantwortung trägt?

Charlottenburg-Wilmersdorf und Berlin sind nicht die einzigen Kommunen, denen der Zensus einen starken Bevölkerungsverlust bescheinigt. Von Eisenhüttenstadt über Mannheim bis Hamburg gibt es Diskrepanzen.

Der Senat hat nun gegen das Zensus-Ergebnis für die Einwohnerzahl Berlins Widerspruch eingelegt, weil sonst das Zensus-Ergebnis zur amtlichen Einwohnerzahl geworden wäre. Spätestens, wenn Berlin im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren verlieren sollte, müssen wir uns Gedanken machen, wie wir mit den unterschiedlichen Zahlen des Melderegisters und des Zensus-Ergebnisses umgehen, denn auf Dauer können die sich widersprechenden Zahlen nicht nebeneinander bestehen.

— Klaus-Dieter Gröhler, Stellv. Bezirksbürger-

meister von Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

und Bezirksstadtrat für Bürgerdienste

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