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Meinung: Winterreifen? Schenk’ ich mir

Niemand, der im Schnee mit Sommerreifen fährt, kann allein deshalb belangt werden

Es war zweifellos der Marketingcoup des Jahres. Eine kleine, schwammige Umformulierung der Straßenverkehrsordnung reichte aus, um an zwei oder drei kalten Tagen Anfang November in Deutschland eine geradezu hysterische Nachfrage nach Winterreifen zu entfachen. Bei der „Initiative Pro Winterreifen“, einem buntem Zusammenschluss der Reifenlobby und vieler wohlmeinender Unterstützer bis hin zu den Berliner Eisbären, dürften die Korken geknallt haben – zumal der Witterungsverlauf des restlichen Jahres der Branche sonst mit Sicherheit keine Freude bereitet hätte.

Winterreifen für alle zu einem Zeitpunkt, da der deutsche Winter insgesamt vor der Abschaffung zu stehen scheint: ein seltsames Phänomen. Bemerkenswert war vor allem, dass die sonst bei allen Kostensteigerungen äußerst empfindlichen Autofahrer sich so brav gefügt haben. Denn die Nebenkosten für Umrüstung, Felgen und Lagerung sind erheblich, auch wenn man berücksichtigt, dass die geringere Abnutzung der Sommerreifen umgekehrt Ersparnisse bringt.

Die Reifenhändler haben gern den unzutreffenden Eindruck toleriert, es gebe seit 2006 eine „Winterreifenpflicht“. Richtig ist: Niemand, der im Winter mit Sommerreifen fährt, kann allein deshalb bestraft werden. Die Neufassung des §2 Absatz 3a, StVO besagt lediglich: Die Ausrüstung des Autos, insbesondere Bereifung und Scheibenwaschanlage, ist an die Wetterverhältnisse anzupassen.

Nach herrschender Meinung heißt das: Erst, wenn ein Auto mit Sommerreifen auf Eis oder Schnee deutlich unsicher fährt, sind 20 Euro Bußgeld fällig. Wird der Verkehr dabei behindert, steigt dieser Betrag auf 40 Euro. Das ist noch relativ eindeutig, gemessen an der Frage, ob Fahrer ohne Winterreifen ihren Versicherungsschutz gefährden. Genauer: Ob sich an der Rechtslage in dieser Frage auch etwas geändert hat. Denn schon lange müssen sich Fahrer mit Sommerreifen meist ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn es auf Eis und Schnee knallt. Und für den Vollkaskoschutz bei selbst verschuldeten Unfällen kommt es darauf an, ob ein Gericht auf grobe Fahrlässigkeit erkennt.

Ob die Rechtsprechung aber die Änderung der StVO zum Anlass nimmt, auch ihre Maßstäbe zu verschärfen, kann naturgemäß erst geklärt werden, wenn es entsprechende Prozesse gegeben hat.

Wer also die Möglichkeit hat, sein Auto bei Schnee und Eis stehen zu lassen, braucht auch nach neuer Rechtslage keine Winterreifen. Zumal sich eine weitere flankierende Behauptung der Reifenindustrie längst als falsch erwiesen hat: Bei Temperaturen zwischen sieben und null Grad sind Winterreifen laut ADAC prinzipiell durchaus nicht überlegen, sondern sie greifen auf nasser und trockener Straße auch in diesem Bereich schlechter als Sommerreifen.

Gerade für reine Stadtfahrer besteht also kein Grund zu übereilten Entscheidungen. Zumal niemand weiß, ob der gesetzlich gemeinte Winter überhaupt noch kommt.

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