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Meinung: Zehn wäre besser

„Heraus aus dem Tausendsten“  vom 23. JuliDie interessanten Ausführungen zum deutschen Wahlrecht von Albert Funk bedürfen einer Ergänzung.

„Heraus aus dem Tausendsten“ 

vom 23. Juli

Die interessanten Ausführungen zum deutschen Wahlrecht von Albert Funk bedürfen einer Ergänzung. Es ist eher irreführend, von einem „Mischsystem von Mehrheits- und Verhältniswahl“ zu sprechen. Passender wäre „personalisiertes Verhältniswahlrecht“. Der Bundestag wird damit weitgehend nach dem Verhältniswahlsystem gewählt – weitgehend, denn es gibt (zum Glück) die Fünf-Prozent-Sperrklausel. Die vorrangige Funktion der Wahl in einem parlamentarischen Regierungssystem ist, regierungsfähige Mehrheiten und die Chance eines Machtwechsels sicherzustellen. Die von dem Autor erwogene Senkung der Sperrklausel auf vier oder gar drei Prozent würde nur zu einer weiteren und zumeist verheerenden Zersplitterung im Parlament führen – verheerend insbesondere deswegen, weil dann leicht Kleinstparteien zum (de facto buchstäblich verantwortungslosen) Zünglein an der Waage werden. Wenn man denn überhaupt das Verhältniswahlsystem beibehalten will, kommt nur eine Erhöhung der Sperrklausel auf zehn Prozent in Betracht.

Will man jedoch eine durchlaufende politische Willensbildung, die vom Volk über durch Parteien organisierte Wahlen und über das Parlament zu einer handlungsfähigen Regierung führt, dann muss man sich für das relative Mehrheitswahlsystem entscheiden wie in Großbritannien und den USA. Auch die Frage der Gerechtigkeit muss man auf Machtbildung, Machtausübung und möglichen Machtwechsel beziehen, nicht auf Wiedergabe eines politischen Bekenntnisses. In Deutschland geben die Wähler den Parteien quasi eine Blankovollmacht für einen politischen Kuhhandel. Den nach einer Wahl von allen Parteien regelmäßig beschworenen Wählerwillen gibt es in diesem System nicht. Die Parteien sind selbst erst Quelle des politischen Willens, der den Wählern im Rahmen einer Koalition als vollendete Tatsache vorgesetzt wird. Sie kann als solche vom Wähler aber nie sanktioniert werden, da ihm ja in Bezug auf die Koalition als ganze eine Wahlentscheidung gar nicht möglich ist.

Prof. Dr. Georg Geismann,

Berlin-Schöneberg

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