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Meinung: Zeugen Jehovas: Höchstens ein halber Sieg

Die Zeugen Jehovas haben in Karlsruhe gewonnen, doch es war nur ein halber Sieg. Mit den Vorwürfen, die Sekte propagiere Prügelstrafen, lehne lebensrettende Bluttransfusionen ab und tyrannisiere Ex-Mitglieder, werden sich die Gerichte noch einmal beschäftigen müssen.

Die Zeugen Jehovas haben in Karlsruhe gewonnen, doch es war nur ein halber Sieg. Mit den Vorwürfen, die Sekte propagiere Prügelstrafen, lehne lebensrettende Bluttransfusionen ab und tyrannisiere Ex-Mitglieder, werden sich die Gerichte noch einmal beschäftigen müssen. Die Verfassungshüter haben allerdings die Kriterien präzisiert für den Zugang zum privilegierten Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Danach muss eine Religionsgemeinschaft weder demokratisch organisiert sein, noch mit dem Staat zusammenarbeiten. Sie darf ihn sogar als "Werk des Satans" ablehnen. Der Staat ist umgekehrt zu religiöser Neutralität verpflichtet. Er darf Gemeinschaften nicht nach ihrem Glauben, sondern nur nach ihrem Verhalten beurteilen. Zugleich lassen die Richter keinen Zweifel daran, dass Recht und Gesetz auch für religiöse Gruppen gilt. Wer die Demokratie gefährdet, wer Gesundheit oder Menschenwürde seiner Mitglieder beeinträchtigt, darf nicht mit staatlicher Anerkennung rechnen. Diese Hürde haben die Zeugen Jehovas noch vor sich.

M.G.

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