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Meinung: Zu Ende gemogelt

Berlins Landeshaushalt muss endlich ehrlich werden

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Berliner Verfassungsgericht hat die Stadt in einen haushaltslosen Zustand gestürzt. Der Etat 2003 ist für den Rest des Jahres nichtig, weil er verfassungswidrig ist. Das bedeutet: Haushaltssperre und Einstellungsstopp. Ein Zustand, an den sich die Berliner längst gewöhnt haben und kein Grund zur Panik. Das öffentliche Leben geht weiter und die Beamten müssen nicht um ihr November-Gehalt fürchten. Trotzdem greift das kluge Urteil des Landesverfassungsgerichts tief in die künftige Haushaltsgesetzgebung und Finanzpolitik Berlins ein.

Ab sofort wird es nicht mehr möglich sein, die gigantisch hohe Verschuldung, die mit jedem Jahr neue Höchstmarken erreicht, gar nicht oder nur schlampig zu begründen. Die rot-rote Koalition wird ihren Sanierungsplan für die Berliner Finanzen überzeugend und im Detail darlegen müssen. Zu welchen Ausgaben ist man bundes- und landesrechtlich verpflichtet? Welche Investitionen und Sachausgaben sind notwendig, um die desolate Wirtschaftslage der Hauptstadt zu stabilisieren? Gibt es noch Einnahmequellen, die bislang unerschlossen blieben? Das sind Fragen, die sich nicht von selbst verstehen. Wer so viele staatliche Leistungen auf Pump finanziert wie Berlin, ist in der Pflicht, darüber nachvollziehbar Rechenschaft abzulegen.

Das Gericht hat nicht nur die rot-rote Koalition abgewatscht. Nach den Maßstäben des Urteils sind die Landeshaushalte Berlins schon seit 1993 verfassungswidrig. Und wer die nächste Wahl gewinnt, wird sich dreimal überlegen müssen, in welcher Höhe die öffentlichen Ausgaben kreditfinanziert werden dürfen. Der Qualität der Haushaltsaufstellung und -beratung im Parlament wird all dies zugute kommen und der Sparwille wird gestärkt. Wer glaubt, die Verfassungsrichter hätten Finanzsenator Thilo Sarrazin abgestraft, der irrt. Er hat schon vor zwei Jahren in einer umstrittenen Haushaltsrede signalisiert, dass er den Doppeletat 2002/03 für gezwungenermaßen verfassungswidrig hält und diese Aussage später nur aus juristisch-taktischen Gründen zurückgenommen. Er ist sehr zufrieden mit dem Urteil, weil es seiner Politik einer – durch Daten und Fakten gestützten – radikalen Haushaltskonsolidierung entgegenkommt.

Die Verfassungsrichter aus Berlin haben aber auch dem Bund und den anderen Ländern mit dem Zaunpfahl gewinkt. Ausführlich weisen sie in der Urteilsbegründung darauf hin, dass ein Land in extremer Haushaltsnotlage gar nicht anders kann, als sich über alle Maßen zu verschulden. Jedenfalls dann, wenn die bundesstaatliche Solidargemeinschaft versagt. Wenn sie sich mit Grausen abwendet von den Finanzproblemen ihrer Hauptstadt. Deshalb verklagt Berlin ja den Bund in Karlsruhe auf eine milliardenschwere Entschuldungshilfe, um wieder in Normallage kommen zu können. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts weist ausdrücklich auf den finanzpolitischen Teufelskreis hin, in dem sich Berlin bewegen muss und unterstützt auf diese Weise die Klage des Senats vor dem Bundesverfassungsgericht.

So gesehen, können mit dem neuen Urteil alle leben: Die Opposition, die es schon immer besser gewusst hat. Die SPD/PDS-Regierungskoalition, die ihren Sparkurs nicht nur fortführen kann, sondern jetzt auch muss und Rückenwind für ihre Forderung nach Bundeshilfe bekommen hat. Und gewonnen haben auch die Bürger – und zwar an der Erkenntnis, dass staatliche Krediteinnahmen kein Füllhorn sind, aus dem sich die Regierung beliebig bedienen kann, um den Wählern Gutes zu tun.

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