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Meinung: Zu früh geschnappt Von Frank Jansen

Die Bundesanwaltschaft hat wieder einen Rückschlag erlitten – aber einen, den sie verkraften kann. Das Urteil des Berliner Kammergerichts im Prozess gegen den Tunesier Ihsan G.

Die Bundesanwaltschaft hat wieder einen Rückschlag erlitten – aber einen, den sie verkraften kann. Das Urteil des Berliner Kammergerichts im Prozess gegen den Tunesier Ihsan G. ist nicht mit dem Debakel zu vergleichen, das die Hamburger Terrorverfahren bedeuteten. Der Freispruch für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi und die Aufhebung des Urteils gegen dessen Landsmann Mounir al Motassadeq waren schwere Niederlagen. Schon weil die Anklage weit über das hinaus ging, was dem Tunesier in Berlin vorgeworfen wurde. Mzoudi und Motassadeq sollen Beihilfe zum 11. September 2001 geleistet haben, Ihsan G. hingegen hat die Bundesanwaltschaft neben anderen Delikten „nur“ die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung angelastet. Zu einem Anschlag brachte es der Tunesier nicht, weil er früh festgenommen wurde. Paradox: Dieser Erfolg hat dazu beigetragen, dass dem Berliner Kammergericht die Beweise für eine Verurteilung wegen Terroraktivitäten nicht reichten.

Hätten die Strafverfolger im Frühjahr 2003 den observierten Tunesier und seine Sympathisanten weiter agieren lassen, wären vermutlich Sprengsätze gebastelt worden. Nach einer Festnahme hätte die Bundesanwaltschaft dann über eindeutige Beweismittel verfügt, die ein weit härteres Urteil möglich gemacht hätten. Doch das Risiko, Terroristen bis kurz vor der Explosion werkeln zu lassen, darf keine Sicherheitsbehörde eingehen. Deshalb hat sich die Bundesanwaltschaft moralisch nichts vorzuwerfen. Nach dem Prozess muss vielmehr gefragt werden, ob die Gesetze ausreichen, wenn sich Terrorverdacht abzeichnet. Ihsan G. hatte bereits Utensilien besorgt, die auf die Vorbereitung eines Anschlags hinweisen. Außerdem wurde er wahrscheinlich in einem AlQaida-Camp trainiert. All dies reicht in Deutschland nicht aus, um eine Strafe zu verhängen. In den USA wäre jemand wie Ihsan G. für unabsehbare Zeit aus dem Verkehr gezogen worden, vermutlich ohne Prozess. Das kann der deutsche Rechtsstaat nicht wollen. Aber bei der Vorstellung, Ihsan G. wäre auf Bewährung freigekommen, wenn er nicht auch Steuern hinterzogen hätte, kann einem schon mulmig werden.

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