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Meinung: Zum Schaden des Kindes

Behinderung als Schadensfall? Der Bundesgerichtshof sieht es so und zwar seit zwei Jahrzehnten.

Behinderung als Schadensfall? Der Bundesgerichtshof sieht es so und zwar seit zwei Jahrzehnten. Seine Haltung ist umstritten wie die kritischen Kommentare von Politikern, Behindertenverbänden und Ärzten, aber auch wie die erfolglose Intervention des Bundesverfassungsgerichts in den 90er Jahren zeigen. Denn solche Urteile, auch wenn juristisch vertretbar, spielen sich nicht im luftleeren Raum ab. Sie fördern eine öffentliche Einstellung, die Behinderung gleichsetzt mit schweren finanziellen Nachteilen. Behinderte Menschen sehen sich herabgewürdigt zu Haftpflichtfällen. Ihre Stellung in der Gesellschaft wird das auf Dauer untergraben. Gleichzeitig wirft das Urteil ein schräges Licht auf die Praxis der pränatalen Diagnose, wie sie mittlerweile üblich ist. Zwar zählt nach dem 1995 novellierten Abtreibungsrecht eine mögliche Schädigung des Embryos nicht mehr als Abtreibungsgrund. Stattdessen hat sich die Begründung nun verlagert auf die seelische Zumutung für die Mutter. Vom Gesetzgeber war das nicht gewollt. Aber das umstrittene Urteil gehört zu den Folgen dieser Entwicklung. M.G.

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