zum Hauptinhalt

Meinung: Zwanzig Jahre später

„Den Glauben in der DDR mutig gelebt“ vom 24. Dezember Kirchliche Hochschulen hatten in der DDR kein Promotions- und Habilitationsrecht.

„Den Glauben in der DDR mutig gelebt“ vom 24. Dezember

Kirchliche Hochschulen hatten in der DDR kein Promotions- und Habilitationsrecht. Das galt auch für das Theologische Seminar, das die evangelische Kirche in Leipzig neben der staatlichen Theologischen Fakultät errichtet hatte. Erst als der Ministerrat der DDR im September 1990 auf meinen Vorschlag hin die „Vorläufige Hochschulordnung“ beschloss, wurden nicht nur die verschiedenen kirchlichen Hochschulen staatlich anerkannt, sondern auch nachträglich die bei ihnen erworbenen akademischen Qualifikationen als Promotionen bzw. Habilitationen. Als Minister für Bildung und Wissenschaft in der Regierung de Maizière war es mir damals eine Ehre, die entsprechenden Anerkennungsurkunden der evangelischen Hochschule in Ostberlin („Sprachenkonvikt“) und der katholischen Hochschule in Erfurt („Philosophisch-theologisches Studium“) persönlich zu überreichen. Anders gesagt: Richard Schröder durfte seinen Doktorgrad in der DDR fast zwanzig Jahre lang nicht führen.

Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, Berlin

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false