zum Hauptinhalt

Meinung: Zwei fatale Signale

Zwischenruf zum Umgang mit Ausbildungszeiten und Pflegeversicherung

In der Not, weiß der Volksmund, frisst der Teufel Fliegen. Und in der Not schluckt das Volk auch manches, was in besseren Zeiten als ungenießbar zurückgewiesen worden wäre. Das trifft im Großen und Ganzen zu für die Rentenbeschlüsse, die am letzten Sonntag serviert worden sind. Sie werden als bitter, aber unvermeidlich akzeptiert. Die rot-grüne Bundesregierung sollte sich aber davor hüten, im Windschatten dieser politischen Beschlüsse nebenher allerlei andere Dinge zu regeln, um für den Staat in seiner Finanznot den einen oder anderen Euro mehr einzunehmen. Nach dem mentalen Einschnitt vom letzten Sonntag sollte die Devise gelten: Bis hierher – und jetzt gründlich nachdenken.

Die neuen Regelungen zur Anrechnung von Ausbildungszeiten für die Rente und die Überlegungen zur Entlastung der Pflegeversicherung sind deshalb Ärgernisse. Es handelt sich dabei um ganz verschiedene Komplexe mit zwei Gemeinsamkeiten. Bei beiden sind grundlegende Strukturfragen angesprochen und bei beiden strebt die Bundesregierung eine rasche Lösung für den Finanzbedarf an. Das ist nicht nur problematisch, weil sie in beiden Fällen wie Ziethen aus dem Busch gekommen ist, damit die Bürger überfordert und die Akzeptanz aller Maßnahmen gefährdet. Es geht auch um verpasste ordnungspolitische Gelegenheiten. Ob und wie Bildungserwerb – nicht nur das Studium – staatlich gestützt und gefördert wird, ist eine große Zukunftsfrage. Nicht nur die betroffenen Akademiker in Amt und Würden, vor allem ganz junge Leute können die Streichung der Anrechnungszeiten nur als Dementi aller offiziellen Bildungsschwüre verstehen. Heißt es nicht immer, dass alle sich darauf einstellen müssen, lebenslang zu lernen? Wer es wirklich macht, wird im Alter zu den Dummen zählen. Ein fatales Signal. Und umso mehr, als die anvisierte Streichung von Ausbildungszeiten aus dem Rentensystem ja nicht falsch ist. Die Sozialsysteme sind nicht dafür zuständig, individuelle Bildungsanstrengungen gesellschaftlich zu honorieren. Hier aber fühlen sich viele einfach abgestraft, bevor die Frage nach anderen Lösungen überhaupt gestellt worden ist.

Ähnlich die schnelle Lösung zur Pflegeversicherung. Um eine Kostenkrise abzufangen, sollen künftig Kinderlose mehr zahlen, und als kinderlos gelten dabei auch Eltern, deren Kinder aus dem Haus sind. Da werden gleich zwei dringliche Grundfragen im Eilverfahren abserviert: Erstens die nach der überfälligen neuen Differenzierung zwischen Kinderlosen und Eltern in den Sozialsystemen. Sie ist nötig, weil der Anteil der Kinderlosen in der Gesellschaft wächst. Sie leisten einfach, Eltern doppelt: für die alte Generation und die Nachkommen. Eltern nachträglich zu Nicht-Eltern zu erklären, zeugt nicht nur von absoluter Lebensfremde. Alle Großeltern – und alle, die drei oder vier Kinder großgezogen haben – werden sich an den Kopf fassen. Der Vorschlag ist eine ordnungspolitische Torheit. Denn Elternschaft hat dauerhafte Auswirkungen auf die Vorsorgefähigkeit in der Erwerbsphase, die nicht wieder aufgeholt werden können.

Zweitens verwirft die Bundesregierung die ernsten Empfehlungen der Rürup- und der Herzog-Kommission. Rürup hat für eine begrenzte, Herzog für die vollständige Lösung der Pflegeversicherung aus dem Umlageverfahren plädiert. Bei der kleinen und jüngsten Säule der Sozialversicherung wäre ein Systemwechsel zur kapitalgedeckten Privatvorsorge tatsächlich möglich. Dass die Bundesregierung diese Möglichkeit fast beiläufig verwirft, ist unvertretbar.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false