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Brandenburg: Mildes Urteil für Kripo-Cheffahnder

Frankfurter Rotlichtprozeß endet mit BewährungsstrafeVON UDO ROHR FRANKFURT / ODER.Siegfried Sch.

Frankfurter Rotlichtprozeß endet mit BewährungsstrafeVON UDO ROHR FRANKFURT / ODER.Siegfried Sch.ist noch einmal davongekommen.Der ehemalige Cheffahnder der Frankfurter Kripo, der mit dem Rotlichtmilieu gekungelt haben soll, anstatt es zu bekämpfen, ist am Montag vor dem Frankfurter Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde.Das Gericht sah als erwiesen an, daß sich der 51jährige in zwei Fällen des Geheimnisverrates schuldig gemacht habe. Die Beweisaufnahme hatte nach Angaben des Vorsitzenden Richters Jochen Schuster erbracht, daß den ehemaligen Kommissariatsleiter zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität seit der Wende eine enge Freundschaft mit dem ebenfalls angeklagten Bordellbetreiber Peter R.verband.Diese habe Sch.genutzt, um an detaillierte Informationen aus dem Rotlichtmilieu Ostbrandenburgs zu gelangen.Außerdem besuchte er regelmäßig die Etablissements seines Freundes und ließ sich dort aushalten.R.hingegen sei im Ansehen unter den Bordellbetreibern gestiegen, weil er einen namhaften Polizeibeamten zum Freund hatte, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.Seinen Angaben nach hatte das Gericht aufgrund des engen Freundschaftsverhältnisses davon abgesehen, beiden Angeklagten Bestechungen und Bestechlichkeit anzulasten.In der Beweiseaufnahme habe dieser Anklagevorwurf nicht geklärt werden können.Der Cheffahnder sei jedoch verpflichtet gewesen, Straftaten seines Informanten R.zu verfolgen.Statt dessen habe er sich angemaßt, die strafrechtliche Relevanz selbst zu bestimmen und seine schützende Hand über R.zu halten, um ihn nicht als Informanten zu verlieren.In zwei nachweislichen Fällen hat Sch.nach Ansicht des Gerichts seinen neuen Freund telefonisch vor polizeilichen Razzien gewarnt.Der 51jährige sei damit zu einem "pflichtvergessenen Polizeibeamten" geworden, der seinen persönlichen Erfolg höher schätzte, als die kriminalpolizeilichen Ermittlungen insgesamt, so Schuster.Die Verteidigung Sch.s hat inzwischen Revision gegen das Urteil angekündigt.Der Angeklagte beteuert weiter seine Unschuld: "Nur die Medien sind Schuld an meinem Dilemma.Wegen unwahrer Presseberichte wurde ich meinen Job los und finde keine neue Arbeit", meinte er bissig.Auch die Anklagevertretung erwägt eine Revision, da sie in ihrem Plädoyer eine wesentlich höhere Freiheitsstrafe beantragt hatte.Oberstaatsanwalt Hartmut Oeser hält die im Urteil nicht berücksichtigte Bestechlicheit von Sch.für erwiesen, da er seiner Ansicht nach seine Machtstellung als Kommissariatsleiter mißbraucht hat. Der Bordellbetreiber R.wurde am Montag wegen Förderung der Prostitution in Tateinheit mit Zuhälterei sowie wegen Verschenkens und Verkaufens von Kokain in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der 43jährige seit Frühjahr 1994 das Bordell "Saunaclub" in Eggersdorf mit mindestens zwölf osteuropäischen Prostituierten und seit Sommer 1994 ein weiteres Etablissement mit deutschen und ausländischen Frauen in Frankfurt betrieb.Strafmildernd wertete das Gericht die Teilgeständnisse von R., der an der Beweisaufnahme "kooperativ" mitgewirkt habe.Der Verurteilte hat die Gerichtsentscheidung anerkannt, das Urteil ist rechtskräftig. Der dritte Angeklagte, der russische Handlanger von R.im "Saunaclub" Eggersdorf Viktor S.wurde wegen Beihilfe zur Prostitutionsförderung zu einer Geldstrafe vpn 5100 DM verurteilt.Das Gericht folgte mit dieser Entscheidung dem Antrag der Anklagevertretung.Der Vorsitzende Richter wertete die Beweisaufnahme abschließend als äußerst schwierig und langwierig, da die meisten Zeugen keine offenen und ehrlichen Angaben gemacht hätten."Die Dinge wurden heruntergespielt, um die Angeklagten zu schonen", so Schuster.Die vorliegenden Protokolle aus den polizeilichen Vernehmungen seien jedoch sehr detailgetreu und daher für die Beweisaufnahme äußerst hilfreich gewesen.Angaben der Zeugen, sie wären von den Vernehmungsbeamten unter Druck gesetzt worden, hätte sich nicht bestätigt.

UDO ROHR

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