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Brandenburg: Ministerin Blechinger unter Verdacht Neue Hinweise auf unlauteren Grundbesitz

Potsdam - Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) gerät wegen umstrittener Immobilienkäufe ihrer Familie erneut unter Druck. Das Hamburger Magazin „Der Spiegel“ wirft Blechinger jetzt unter Berufung auf neue Dokumente vor, bislang nicht die Wahrheit über ihre eigene Rolle bei diesen Käufen gesagt zu haben.

Potsdam - Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) gerät wegen umstrittener Immobilienkäufe ihrer Familie erneut unter Druck. Das Hamburger Magazin „Der Spiegel“ wirft Blechinger jetzt unter Berufung auf neue Dokumente vor, bislang nicht die Wahrheit über ihre eigene Rolle bei diesen Käufen gesagt zu haben. Blechinger, die jede persönliche Beteiligung bisher bestritten hatte, sagte gestern dem Tagesspiegel nur: „Ich äußere mich dazu nicht. Dazu gibt es nichts zu sagen, weil bereits alles gesagt ist, was zu sagen war.“ Der Vorgang, für den sich Brandenburgs Justizministerin rechtfertigen muss, ist wegen neuer Fakten dennoch brisant. Er hatte zuletzt 1999 Aufregung verursacht. Blechinger war damals CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag.

Es geht um zwei lukrative Grundstücke in der Gemeinde Fredersdorf, wo die Immobilienpreise seit 1990 wie überall im Berliner Umland rasant gestiegen sind. Im November 1990 hatte Blechingers damaliger Ehemann 400 Quadratmeter Bauland für nur 4000 Mark erworben. Zum anderen kaufte 1991 Blechingers damals 22-jährige Tochter rund 900 Quadratmeter für 4555 Mark.

Pikant daran ist, dass in beiden Fällen die Gemeinde Fredersdorf Verkäufer war, wo Blechingers damaliger Mann in der Gemeindevertretung saß. Diese hatte schon am 6. September 1990 beschlossen, für bis dahin „volkseigene Grundstücke“ eingesessenen Fredersdorfern ein Vorkaufsrecht und günstige Konditionen von fünf bis zehn Mark je Quadratmeter zu gewähren. Über die Hälfte des 20-köpfigen Gemeinderats sicherte sich damals billigen Baugrund zum Spottpreis. Solche Immobiliengeschäfte waren in Fredersdorf somit kein Einzelfall, sondern die Regel.

Blechinger, die nach 1990 im ersten frei gewählten Brandenburger Landtag parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion war und nach einer politischen Auszeit ab 1998 Fraktionschefin, hat bisher jede persönliche Beteiligung an diesen familiären Grundstückskäufen bestritten.

Mit den Geschäften ihres Exmannes habe sie nicht das Geringste zu tun gehabt, sagte sie damals. Weder sei sie „am Kauf eines Grundstücks beteiligt gewesen“, noch habe sie jemals im Grundbuch gestanden: „Ich habe nichts unterschrieben.“

Nun hat der „Spiegel“ bislang unbekannte Dokumente ausfindig gemacht, nach denen diese Äußerungen Blechingers so nicht der Wahrheit entsprechen. Danach soll die heutige Justizministerin persönlich am 21. Juni 1993 in einer Berliner Kanzlei eine notarielle Urkunde unterschrieben haben, mit der das drei Jahre zuvor für nur 4000 Mark erworbene Grundstück ihres Mannes mit einer Hypothek von 300000 Mark belastet wurde. Gesamtschuldnerisch würden demnach beide haften. Erst zwei Jahre später ging die Ehe auseinander.

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