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Brandenburg: Missbrauch erst möglich gemacht?

Ermittlungen gegen Awo-Chef: Er stellte Pädophilen trotz einschlägiger Vorstrafen für Jugendclub ein

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beihilfe zum schweren und mehrfachen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gegen den Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im brandenburgischen Havelland. Trotz deutlicher Hinweise soll Ralf Sch. den Missbrauch von Jungen durch einen Jugendclubleiter in Velten billigend in Kauf genommen haben. Sch. ist weiter im Amt. Nun steht auch der Landesverband in der Kritik, weil er seit mehr als einem Jahr untätig ist.

Der Fall reicht zurück bis ins Jahr 2001. Damals hatte Michael W. eine Stelle als Leiter des Jugendclubs „Oase“ angetreten – obwohl er einschlägig vorbestraft war. Bereits 1997 war der Berliner zu einer Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden, samt der Auflage, sich vier Jahre beruflich nicht mit Kindern und Jugendlichen zu befassen. Die Bewährung lief noch, da bekam der Sozialpädagoge W. die Stelle beim Träger des Clubs, der gemeinnützigen Gesellschaft Awo Oberhavel. Der Geschäftsführer war damals Ralf Sch..

In Velten hat sich W. dann erneut an minderjährigen Jungen vergriffen. Er habe ein Beziehungsnetz aufgebaut, „um seine pädophilen Neigungen auszuleben“, befand das Berliner Landgericht erst im Januar dieses Jahres und verurteilte W. zu acht Jahren Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 19 Fällen. Die Opfer waren zwischen 11 und 16 Jahren alt. Inzwischen ist der Schuldspruch rechtskräftig, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil Anfang September und verringerte das Strafmaß um lediglich drei Monate.

Für die Berliner Staatsanwaltschaft ist das Anlass, nun gegen den damaligen Dienstherrn, Awo-Geschäftsführer Ralf Sch., wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch in der Zeit von 2001 bis zum Frühjahr 2006 zu ermitteln. Der Opferanwalt Thomas Klatt aus Oranienburg hatte während des Prozesses Anzeige gegen ihn erstattet. „Mindestens ein Fall im April 2006 hätte verhindert werden können“, sagt Klatt. Denn im Januar waren Ermittler auf der Suche nach Kinderpornografie auf W. gestoßen und hatten die Räume des Jugendclubs durchsucht. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte Herr Sch. gewusst, dass er hätte handeln und W. entlassen müssen. Aber er wollte eine schlechte Darstellung der Awo vermeiden“, sagt Klatt.

Im Berliner Prozess gegen W. hatten bereits Mitarbeiter des Jugendclubs ausgesagt, sie seien zum Stillschweigen über den Fall verpflichtet worden. Auch eine eidesstattliche Versicherung dazu liegt Opferanwalt Klatt vor. Entlassen wurde W. aber erst im Juni, ein halbes Jahr nach der Kinderporno-Razzia. In seinem Urteil stellte das Landgericht schließlich zu W. fest: „Sein Tun wurde dadurch begünstigt, dass der Angeklagte durch die Awo nicht kontrolliert wurde.“

W. hatte vor Gericht gesagt, er hätte Sch. beim Einstellungsgespräch über seine Vorgeschichte informiert. „Es gibt sogar ein Schreiben einer Anwältin, wonach es trotz Vorstrafe unbedenklich sei, W. einzustellen“, berichtet der Jurist Klatt. Dieses Blatt sei inzwischen aus der Personalakte von W. verschwunden. Zu den Vorwürfen wollten sich der Awo-Geschäftsführer, der Kreisverband Havelland sowie dessen Anwalt nicht äußern und verwiesen auf eine Pressekonferenz am Montag. Ralf Sch. hat bislang immer bestritten, von W.s Vorstrafen und der Hausdurchsuchung gewusst zu haben.

Die Awo-Landesvorsitzende Margrit Spielmann kündigte eine „kritische Reaktion“ an. Der Ruf der Awo dürfe nicht beschädigt werden. Sie selbst sei erst seit April Landesvorsitzende und habe erst kürzlich von den Vorwürfen gegen Sch. erfahren. Doch die Verbandsspitze war bereits im Laufe des Missbrauchsprozesses gegen W. intern im Sommer 2007 zum Einschreiten aufgefordert worden. „Leider hat in diesem Zusammenhang der damalige Landesvorstand versagt“, erklärte gestern die Geschäftsführerin des Bezirksvorstandes Potsdam, Angela Basekow.

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