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Gerade in Berlin lassen Autofahrer den Radlern oft wenig Platz. Der vom Verkehrsgericht empfohlene Mindestwert von 1,5 bis 2 Meter Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern bleibt dabei oft nur Theorie.

© Tobias Hase/dpa

Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern: Nur schöne Theorie

Wer in Berlin häufiger mit dem Rad unterwegs ist weiß, wie schwer es ist, sich auf zwei Rädern durch den Großstadtdschungel zu schlagen. Besonders gefährlich sind dabei die knappen Überholmanöver von Autofahrern.

Radfahrer sind im Straßenverkehr häufig gefährdet. Das gilt insbesondere dann, wenn Autos zu unbedachten Überholmanövern ansetzen. Deshalb schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Autofahrern vor, beim Überholen einen „ausreichenden Seitenabstand“ zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten (Paragraf 5). Der Gesetzgeber definiert zwar keinen Mindestabstand, aber die Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Autofahrer mindestens 1,5 bis 2 Meter Abstand halten sollten, erklärt der Tüv Nord.

Dabei gilt: Der Sicherheitsabstand muss der Fahrgeschwindigkeit sowie den Fahrbahn- und Wetterverhältnissen angepasst werden. Radfahrer sollten durch einen zu geringen Abstand nicht erschreckt und zu einer Fehlreaktion veranlasst werden, etwa weil sie sich bedroht fühlen. Ohnehin müssen Autofahrer zum Überholen auf einspurigen Straßen immer auf die Gegenfahrbahn ausscheren, sobald diese frei ist. Nur so kann ein ausreichender Abstand zum Radfahrer gewährleistet werden.

Typisches Großstadtbild: Ein Auto hält zu weit auf einem Radweg, der eigentlich freigehalten werden müsste.
Typisches Großstadtbild: Ein Auto hält zu weit auf einem Radweg, der eigentlich freigehalten werden müsste.

© Britta Pedersen/dpa

De Realität sieht jedoch, gerade in Berlin, oft anders aus. Viele Autofahrer nehmen Radfahrer, da sie kleiner und langsamer sind, eher als Behinderung, denn als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahr. Das jedenfalls suggeriert ihr Verhalten: Dichtes Auffahren, Drängeln und knappe Überholmanöver sind in Berlin ebenso an der Tagesordnung, wie zugeparkte Radwege. Auf der anderen Seite sorgen auch Radfahrer für Unmut, da sie häufig Verkehrsregeln missachten, rote Ampeln überfahren und und den Weg über Bürgersteige abkürzen. Das macht sie für andere Verkehrsteilnehmer unberechenbar - und auch gefährlich.

In Berlin sind die Fronten bereits derart verhärtet, dass selbst das kleinste Fehlverhalten zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Autofahrern und Radlern führt. Selbst Handgreiflichkeiten sind keine Seltenheit. Hier ist die die Politik gefragt, um für Entlastung zu sorgen. Eine genaue Definition des Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern, eine strengere Ahndung von knappen Überholmanövern und des Zuparkens von Radwegen wären dabei wichtige Schritte, um die "schwachen" Verkehrsteilnehmer besser zu schützen. (mit dpa)

Janine Ziemann

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