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Nauen: Urteil gegen Kindsmörderin rechtskräftig

Der Staatsanwalt hat auf Einspruch gegen die dreijährige Haftstrafe für die vor zwei Wochen verurteilte Mutter aus Nauen verzichtet. Die Frau hatte ihr Baby nach der Geburt getötet und in einer Tüte auf dem Nachbargrundstück ihrer Eltern abgelegt.

Die 22-Jährige war vor rund zwei Wochen vom Landgericht Potsdam wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Mit der Mitteilung eines Gerichtssprechers am Montag, dass die Staatsanwalt keine Revisision einlege, ist das Urteil in Kraft.

Die Frau hatte im Prozess eingeräumt, ihren Jungen unmittelbar nach der Geburt am 14. Dezember 2007 im Badezimmer im Haus ihrer Eltern getötet zu haben. Anschließend versteckte sie den toten Säugling in einer Plastiktüte im Schrank. Etwa zwei Wochen später legte die Mutter die Tüte in einem leerstehenden Haus auf dem Nachbargrundstück ab. Dort entdeckte der Eigentümer die Babyleiche Anfang Februar. Als die Polizei der jungen Frau auf die Spur kam, gestand sie die Tötung ihres Kindes. In der Verhandlung beteuerte sie, dass die Tat bereue. (rik/ddp)

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