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Brandenburg: Neonazis dürfen in Halbe marschieren

Frankfurt (Oder) - Das Verbot einer für den 3. März angemeldeten Versammlung von Rechtsextremisten am Waldfriedhof in Halbe ist rechtswidrig.

Frankfurt (Oder) - Das Verbot einer für den 3. März angemeldeten Versammlung von Rechtsextremisten am Waldfriedhof in Halbe ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahren entschieden. Die Versammlung darf laut Urteil aber nur unter strengen Auflagen sowie zeitlich eingeschränkt stattfinden.

Das Polizeipräsidium hatte den Aufmarsch verboten, weil bei früheren Versammlungen in Halbe und in Seelow volksverhetzende Reden gehalten wurden. Weil die Staatsanwaltschaften aber in keinem dieser Fälle Ermittlungsverfahren eingeleitet hatten, sah das Gericht keine ausreichenden Verbotsgründe. Die Neonazis dürfen allerdings erst ab 17 Uhr demonstrieren. Vor dem größten deutschen Soldatenfriedhof in Halbe versammeln sich Neonazis immer am Vorabend des Volkstrauertags. In Halbe fanden 28 000 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ihre letzte Ruhe. ddp

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