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Brandenburg: Neonazis prügelten – am nächsten Tag waren sie schon verurteilt Brandenburg gehört zu den Spitzenreitern bei der Anwendung von beschleunigten Verfahren

Neuruppin. Glatzen und Bomberjacken – das Aussehen der vier Männer, die in der Nacht zum Sonntag einen im Bahnhof Neustadt (Dosse) stehenden Regionalzug durchstreiften, ließ kaum Zweifel an ihrer Gesinnung aufkommen.

Von Sandra Dassler

Neuruppin. Glatzen und Bomberjacken – das Aussehen der vier Männer, die in der Nacht zum Sonntag einen im Bahnhof Neustadt (Dosse) stehenden Regionalzug durchstreiften, ließ kaum Zweifel an ihrer Gesinnung aufkommen. Vom Wortschatz ganz zu schweigen: „Kanake, was willst Du hier?“ beschimpften sie einen 42-jährigen in Berlin lebenden Ägypter. Der verbalen Attacke folgten Schläge und Tritte, gemeinsam prügelten die zwischen 19 und 22 Jahre alten Neonazis auf ihr Opfer ein.

Der Ägypter erlitt so schwere Verletzungen, dass er in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Seine Peiniger wurden wenige Stunden nach der Tat von der Polizei festgenommen. Bereits einen Tag später standen sie vor dem Richter. Und der verurteilte die vier wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen acht und zehn Monaten auf Bewährung.

„Da hat die Abstimmung zwischen den Verfahrensbeteiligten gut geklappt“, freut sich die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper: „Wir sind froh, wenn wir solche schlimmen Taten in beschleunigten Verfahren ahnden können. Gerade für junge Täter gilt, dass eine Strafe, die auf dem Fuße folgt, wirksamer ist. Voraussetzung ist, dass der Sachverhalt in der Beweisaufnahme schnell und eindeutig geklärt werden kann, oder die Angeklagten geständig sind.“

Nicht nur in Neuruppin setzt die Justiz auf beschleunigte Verfahren. Brandenburg gehört zu den Spitzenreitern in der Anwendung dieser Sondermöglichkeit der Rechtssprechung. Hier fanden im Jahr 2001 mehr als die Hälfte aller beschleunigten Verfahren in den neuen Bundesländern statt. In 2845 von insgesamt knapp 200 000 Verfahren sprachen Brandenburger Richter ihr Urteil unmittelbar nach der Tat. Am häufigsten werden beschleunigte Verfahren bei Verkehrsdelikten angewendet: Rund eineinhalbtausend solcher Prozesse resultieren jährlich allein aus Trunkenheitsfahrten am Steuer. Im Bereich der Grenzkriminalität sind beschleunigte Verfahren manchmal die einzige Möglichkeit, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Straftaten wurden im Vorjahr in 86 Fällen so schnell wie in Neuruppin geahndet, meist handelte es sich um Propaganda-Delikte wie das Zeigen des Hitlergrußes. „Wir könnten noch öfter zu diesem Mittel greifen“, sagt die Sprecherin des Potsdamer Innenministeriums Petra Marx: „Aber zu den Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gehört auch, dass das zu erwartende Strafmaß ein Jahr Freiheitsentzug nicht überschreitet.“ Brandenburg fordert daher die Anhebung des Strafmaßes auf zwei Jahre. Der Bundesrat prüft die Gesetzesinitiative gegenwärtig. Auch Opferschutzverbände, sagt Petra Marx, würden die verstärkte Anwendung von beschleunigten Verfahren begrüßen: „Eine schnelle Klärung und Verurteilung nimmt jenen, die unter den Folgen von Straftaten leiden, einenTeil des Drucks und der Angst.“

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