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Brandenburg: Neue Technik für die Stimmenzähler

Die Pannen bei der Kommunalwahl haben Konsequenzen: Ein Controlling-Team soll künftig die Abläufe sichern.

Brandenburgs Landesregierung will rechtzeitig vor dem Superwahljahr 2009 weitere Konsequenzen aus den Pannen bei der Kommunalwahl am 28. September ziehen, die im Land erheblichen Unmut ausgelöst hatten. Das geht aus einem Bericht des Innenministeriums zu „Problemen und Mängeln bei der Ermittlung und Präsentation vorläufiger Kommunalwahlergebnisse“ für den Innenausschuss des Landtages hervor. Zuvor war bereits der frühere Potsdamer Polizeichef Bruno Küpper vom Kabinett zum neuen Landeswahlleiter bestimmt worden. Er löst den 72-jährigen langjährigen Amtsinhaber Peter Kirmße ab.

Laut Bericht des Innenministeriums wurde jetzt unter anderem ein neues „Controlling-Team“ installiert. Es soll künftig technisch reibungslose Abläufe sichern. Rechtzeitig vor Europa-, Landtags- und Bundestagswahl 2009 soll nun endlich die eingesetzte Software „landesspezifischen Besonderheiten“ angepasst werden. Vor allem aber sollen die Server des Berlin-Brandenburgischen Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) so aufgerüstet werden, dass sie auch „zehn Millionen Zugriffe pro Tag“ problemlos verkraften.

In der Wahlnacht hatte es im Internet stundenlang keine Ergebnisse der Kreistagswahlen Brandenburgs gegeben, weil die Homepage des Landeswahlleiters – bei 5,6 Millionen Zugriffen – wegen Überlastung zusammenbrach. In dem Bericht für den Landtag listet das Innenministerium weitere schwere Mängel und Defizite auf, vor allem beim Statistik-Betrieb. „Für den Internetauftritt des Landes sind keine Lasttests durchgeführt worden“, heißt es darin etwa. „Außerdem existierte kein Havarieplan.“ Das „Bewusstsein für eine Verantwortungsgemeinschaft war an dieser Stelle nicht im gewünschten Umfang vorhanden.“

Noch gravierender war, dass veröffentlichte Daten zur Wahlbeteiligung – in der Uckermark zeitweise mit 120 Prozent angegeben – im Internet teilweise fehlerhaft waren, was sogar zu Zweifeln an der Seriosität der Auszählungen führte. „Maßgeblicher Grund war“, so führt nun das Innenministerium an, dass entsprechende „Daten des Großtests irrtümlich nicht gelöscht worden sind.“ Zudem habe es einen „Verzicht auf Plausibilitätsprüfungen“ gegeben, wie sie üblich und nötig sind. Dabei hätten die Bürger, so der Bericht, „ein Anrecht auf einen zeitnahen Zugang zu den Wahlergebnissen“. Trotzdem, dies wird ausdrücklich betont, berühren die Pannen die „Gültigkeit der Kommunalwahlen nicht“.

In Teltow-Fläming liegt der Fall anders. Dort steht die Gültigkeit der Kreistagswahl jetzt tatsächlich in Frage – ein Novum im Land Brandenburg: Dort wird es immer wahrscheinlicher, dass die Kreistagswahl vom 28. September aufgrund von Verstößen gegen das Wahlgesetz wiederholt werden muss. „Was in Zossen passiert ist, ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Sauerei“, sagte Landrat Peer Giesecke (SPD). Der Vorgang berühre die „Grundlagen der Demokratie“. Der Kreiswahlleiter hatte zuvor einem Bürgereinspruch stattgegeben, weil die Zossener Bürgermeisterin Michaela Schreiber (parteilos) kurz vor der Wahl im Amtsblatt für sich und ihre Liste „Plan B“ geworben habe. Dieses wird von der Gemeinde finanziert und dient allein offiziellen Bekanntmachungen. „Plan B“ zog mit zwei Abgeordneten in den Kreistag ein. Nun muss der Kreistag am 15. Dezember entscheiden, ob die Wahl in Zossen, möglicherweise aber auch im gesamten Kreis wiederholt wird.

Es gebe jedoch ein Dilemma, sagt Giesecke: Die Bürger können, was einige bereits angekündigt hätten, einen negativen Beschluss des Kreistages anfechten – und den Fall vor das Verwaltungsgericht bringen. Bei der üblichen Verfahrensdauer im Land Brandenburg wäre nicht mit einer kurzfristigen Klärung zu rechnen. Erfolgt diese aber nicht bis sechs Monate nach der Kommunalwahl, müsste diese im Kreis tatsächlich wiederholt werden. Giesecke schätzt die Kosten auf mindestens 200.000 Euro. 

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