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Brandenburg: Neue Verordnung verbietet Nazi-Aufmärsche

Potsdam - Neonazis dürfen vor den Kriegsgräberstätten in Seelow und Spremberg künftig nicht mehr aufmarschieren. Die Landesregierung verabschiedete gestern eine Rechtsverordnung zu dem seit einem Jahr geltenden Gräberstätten-Versammlungsgesetz, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Potsdam - Neonazis dürfen vor den Kriegsgräberstätten in Seelow und Spremberg künftig nicht mehr aufmarschieren. Die Landesregierung verabschiedete gestern eine Rechtsverordnung zu dem seit einem Jahr geltenden Gräberstätten-Versammlungsgesetz, wie die Staatskanzlei mitteilte. Darin wird wie schon bei der Bannmeile um den Waldfriedhof von Halbe bestimmt, auf welchen Straßen rund um den Friedhof von Seelow und die Kriegsgräberstätte von Spremberg Versammlungen grundsätzlich verboten sind.

„Wir setzen damit ein deutliches Signal, dass wir weder in Halbe noch anderswo zulassen, dass Ewiggestrige das Andenken und die Würde der hier ruhenden Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft missbrauchen“, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Die Landesregierung durchkreuze damit Pläne rechtsextremistischer Kreise, die Gräberstätten als Ausweichorte zu nutzen. Am Volkstrauertag 2006 waren über 1000 Rechte nach Seelow gekommen, nachdem ihre für Halbe geplante Versammlung untersagt worden war.

Auf dem Waldfriedhof Halbe sind rund 23 000 Soldaten begraben, die im Frühjahr 1945 fielen. Rund 660 Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS fanden auf dem Seelower Friedhof ihre letzte Ruhestätte. In der Kriegsgräberstätte in Spremberg wurden 665 deutsche und etwa 300 sowjetische Soldaten beigesetzt. ddp

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