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Brandenburg: Oberfeldwebel soll neun Jahre in Haft

Staatsanwalt: Angriff auf Kenianer war Mordversuch aus Fremdenhass

Potsdam – Das Gesicht des Angeklagten blieb maskenhaft starr, selbst als der Staatsanwalt eine überaus harte Strafe forderte. Wegen versuchten Mordes, begangen mit dem „glasklaren Motiv“ der Fremdenfeindlichkeit, seien neun Jahre Haft schuldangemessen, sagte Ankläger Peter Petersen – doch Oberfeldwebel Torsten Z. blieb reglos, wie fast an jedem Prozesstag. Ob der Staatsanwalt mit seinem Plädoyer zu dem 26Jährigen durchdrang, blieb ein Rätsel. Torsten Z. saß da, die gefalteten Hände ruhten auf dem Tisch, als sei er im Potsdamer Landgericht ein Zuschauer und müsse sich nicht für einen lebensgefährlichen Angriff auf einen Kenianer verantworten.

Vielleicht war es diese Sturheit, die den Ankläger zu einem hoch engagierten Vortrag trieb. „Die Kette rechter Gewalttaten reißt nicht ab“, sagte Petersen. Er beschwor die Richter: „Wir müssen die Zügel weiter anziehen und noch härter bestrafen“. In der Hoffnung, irgendwann doch Abschreckung zu erreichen.

Für den Mitangeklagten, den 30 Jahre alten Arbeitslosen Andreas R., verlangte der Staatsanwalt nur eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Es sei R. nur Beleidigung und gefährliche Körperverletzung nachzuweisen. Nach Ansicht Petersens hat R. trotz dumpfer Ausländerfeindlichkeit weder gewusst noch gewollt, was sein Bekannter aus der Bundeswehr in der Nacht zum 18. Juli 2004 „als Exzess veranstaltet hat“.

Vor der Diskothek „Piephahn“ in Brandenburg/Havel hatten die beiden Angeklagten, wie berichtet, zwei Kenianer mit fremdenfeindlichen Sprüchen belästigt. Die Afrikaner zogen sich zu einer Bushaltestelle zurück. Dort versetzte zunächst Andreas R. dem Asylbewerber Oscar M. einen wuchtigen Hieb ins Gesicht. R. verfolgte dann den anderen Kenianer, doch dieser konnte ihn besänftigen. Unterdessen zerschlug Z. eine Bierflasche und rammte Oscar M. eine größere Scherbe in den Hals. Die Schlagader wurde nur um Millimeter verfehlt. Zwei junge Frauen griffen ein. Eine hielt Torsten Z. fest, redete auf ihn ein und verhinderte offenbar, dass der Oberfeldwebel den stark blutenden Kenianer erneut angriff.

Die Verteidigerin von Z. wertet den Verzicht auf eine weitere Attacke als „freiwilligen Rücktritt“ von einem versuchten Mord. Deshalb sei ihr Mandant ausschließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen, sagte Anwältin Doreen Weißel der Strafkammer. Die Verteidigerin empfahl den Richtern sogar, sie sollten über eine Bewährungsstrafe nachdenken. Am kommenden Dienstag will die Kammer das Urteil verkünden. Frank Jansen

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