zum Hauptinhalt

Brandenburg: Öffentliche Videoüberwachung: Kabinett stimmt Entwurf zu - Anfang mit "unter zehn Plätzen"

Das Kabinett hat jetzt der umstrittenen Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze "im Grundsatz" zugestimmt. Allerdings sollen an dem von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorgelegten Entwurf des novellierten Polizeigesetzes auf Wunsch der SPD kurzfristig noch zwei oder drei Formulierungen überprüft und geändert werden.

Das Kabinett hat jetzt der umstrittenen Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze "im Grundsatz" zugestimmt. Allerdings sollen an dem von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorgelegten Entwurf des novellierten Polizeigesetzes auf Wunsch der SPD kurzfristig noch zwei oder drei Formulierungen überprüft und geändert werden. Endgültig soll der Gesetzentwurf am Dienstag beschlossen werden. Schönbohm sagte, man werde "mit weniger als zehn Plätzen anfangen", die Zahl der videoüberwachten Straße und Plätze schrittweise auf zehn bis maximal 15 Orte ausdehnen. Eine flächendeckende Überwachung sei nicht geplant, so der Minister.

An Schönbohms Forderung nach einer Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze hatte sich im Frühjahr ein heftiger Koalitionsstreit entzündet. So erklärte Ministerpräsident Manfred Stolpe noch Anfang des Jahres, er sehe keinen Handlungsbedarf und auch keine Mehrheit in der SPD. Der damalige SPD-Landeschef Steffen Reiche lehnte die Überwachung öffentlicher Straße und Plätze mit Videokameras unter Hinweis auf Stasi-Praktiken ab. Auch in der SPD selbst gab es heftigen Widerstand, die Jusos demonstrierten sogar vor Schönbohms Privathaus in Kleinmachnow. Rückenstärkung bekam der Minister unter anderem von der Innenministerkonferenz, die sich mit den Stimmen der SPD-regierten Länder für die Videoüberwachung ausgesprochen hatte.

Auf Wunsch der SPD verständigte sich das Kabinett darauf, dass eine Arbeitsgruppe bis Dienstag klären soll, ob die Zahl der videoüberwachten Plätze per Gesetz begrenzt werden kann. Schönbohm sprach sich gegenüber dieser Zeitung dagegen aus: Eine solche Zahl gehöre nicht ins Polizeigesetz. Außerdem sollen Formulierungen zum Genehmigungsverfahren überprüft werden: Seine Empfehlung sei, sagte Schönbohm, dass die Polizeipräsidien im Einvernehmen mit den Kommunen Vorschläge unterbreiteten, das Innenministerium dann die Entscheidung treffe und darüber den Innenausschuss des Landtages unterrichte.

Nach Ansicht von Schönbohm ist die Videoüberwachung kein Mittel, mit dem der Rechtsextremismus wirksam bekämpft werden kann. Allerdings könne mit Videokameras die Gefahr vermindert werden, dass der Gedenkstein für den 1999 bei einer Hetzjagd junger Rechtsradikaler ums Leben gekommenen Algerier Farid Guendoul in Guben in regelmäßigen Abständen geschändet werde.

Michael Mara

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false