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Oranienburg: Dreijähriger Junge im Schwimmbad ertrunken

Ein Kind trieb leblos im Wellenbecken des Oranienburger „Turms“. Die Polizei sieht keine Anhaltspunkte, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzten.

Oranienburg – Im Erlebnisbad „Turm“ ist am späten Sonnabendnachmittag ein dreijähriger Junge ertrunken. Das Kind trieb leblos im Wasser, als es ein Badegast entdeckte und sofort aus dem Wasser holte. „Nach wenigen Augenblicken haben unsere Rettungsschwimmer mit der Reanimation begonnen“, sagte der Sprecher des städtischen Bades, Werner Siegler. Doch dies blieb vergeblich, ebenso der Einsatz eines Notarztes der Feuerwehr. Die Mutter war mit dem Dreijährigen und dessen zweijährigen Bruder im Kleinkindbecken. In einem unbeobachteten Moment sei der Dreijährige plötzlich verschwunden – und offensichtlich unbemerkt in den tiefen Bereich des zentralen, 400 Quadratmeter großen Wellenbeckens gestürzt. Wie viel Zeit vom Verschwinden bis zur Entdeckung des Jungens verstrich, ist nach Polizeiangaben noch unklar. Der Vater war mit den älteren Kindern in einem anderen Becken.

Am Sonntagnachmittag hieß es bei der Polizei, dass es „keine Hinweise auf eine Pflichtverletzung“ gebe – weder von der Mutter noch vom Bad. Die Familie aus dem Barnim hatte mit vier Kindern zwischen zwei und 14 Jahren und einer befreundeten Familie das Bad besucht.

Nach Angaben der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft DLRG sind „Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern in vielen Fällen die Ursachen“ des Ertrinkens von Kleinkindern. „Kleinkinder bedürfen der ständigen Aufsicht“, heißt es in den Tipps der DLRG. Doch daraus lasse sich nicht unbedingt ein Vorwurf gegen die Eltern konstruieren, sagen Juristen. Hundertprozentige Sicherheit gebe es nicht – „nicht einmal, wenn das Kind angeleint ist“. Der Dreijährige hatte nach Aussagen der Mutter im Kinderbecken sogar Schwimmflügel um, unklar blieb jedoch ob er mit oder ohne Flügel ertrunken ist.

Nach Sieglers Angaben war es der erste tödliche Badeunfall im 2002 eröffneten Bad. Im Jahr 2004 war ein zehnjähriges Mädchen im Außenbecken verunglückt, ein Berliner Schuljunge hatte das im Wasser treibende Mädchen entdeckt und an Land gezogen, einem Bademeister gelang die Reanimation.

Rettungsschwimmer seien ausreichend im Bad gewesen, versicherte Pressesprecher Siegler. Man halte sich an die Vorgaben des Bäderverbandes. Vor 16 Jahren hatten Eltern eines ertrunkenen Kindes das private „Blub“ in Neukölln verklagt. Sie erhielten damals Schmerzensgeld, weil ihr Rechtsanwalt nachweisen konnte, dass gar kein Bademeister am Becken war. Diese Verurteilung sei jedoch einmalig geblieben, hieß es.

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