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Brandenburg: PDS fordert liberalere Regeln für Härtefall-Kommission

Ministerpräsident Platzeck soll verhindern, dass das Gremium ein Instrument der Ausländerpolitik von Innenminister Schönbohm wird

Potsdam Der Streit um die geplante Härtefall-Kommission für Asylbewerber verschärft sich: Die PDS richtete jetzt fünf Forderungen an Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), um zu verhindern, dass die Kommission zum „faktisch verlängerten Arm“ von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) werde. Dieser wolle die Hürden für Empfehlungen zugunsten abgelehnter Asylbewerber so hoch wie möglich legen, so der PDS-Innenexperte Hans-Jürgen Scharfenberg. Man dürfe die Auseinandersetzung um die Kommission nicht losgelöst von der Debatte über „deutsche Leitkultur“ sehen, die Schönbohm angestoßen habe, so der PDS-Politiker Wolfgang Gehrke. Die CDU wolle eine schärfere Gangart gegenüber Ausländern.

Die PDS fordert, dass die Kommissionsmitglieder nicht vom Innenminister, sondern durch den Ministerpräsidenten berufen werden. Dem Gremium soll nach Meinung der PDS auch nur ein stimmberechtigtes Mitglied aus dem Innenministerium angehören statt, wie von Schönbohm geplant, zwei. Außerdem will die PDS das Büro der Kommission beim Sozial- statt beim Innenminister ansiedeln.

Die Kriterien, in welchen Fällen die Härtefallkommission nicht tätig werden darf, will die PDS auf ein Minimum reduzieren: So sei es nicht akzeptabel, dass Ausländer, deren Ausweisungstermin bereits feststeht, nicht für eine Aufenthaltserlaubnis vorgeschlagen werden dürfen. Die Kommission müsse den Innenminister mit einfacher Mehrheit um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bitten können, nicht nur mit einer Zweidrittelmehrheit.

Die Bedenken der PDS sind zum Teil mit denen der SPD identisch, die den Verordnungs-Entwurf des Innenministeriums ebenfalls als nicht liberal genug ablehnt. Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) hat vorgeschlagen, dass das Innenministerium den Vorsitz der Kommission, aber kein Stimmrecht haben solle. Ob die Verordnung über die Härtefallkommission zum 1. Januar in Kraft treten kann, ist offen. ma

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