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Ein Angriff auf den Koalitionspartner? Siegfried Kauder (CDU) schlägt vor: Wer nach mehrmaliger Ermahnung weiter illegal Daten aus dem Netz zieht, dem soll mehrere Wochen lang der Zugang zum Internet versperrt werden.

© dpa

CDU-Politiker will Netzsperren: Wer illegal herunterlädt, bekommt Internetverbot

Rechtsexperte Siegfried Kauder will Urheberrechtsverletzungen mit drastischen Mitteln begegnen, die FDP reagiert entsetzt. Doch ein Gesetz ist angeblich schon in Arbeit.

In Frankreich ist es bereits Gesetz, in anderen Ländern wird es debattiert und auch in Deutschland war es schon einmal Thema: das sogenannte Three-Strikes-Modell: Wer im Internet Urheberrechte verletzt, dem soll der Zugang zum Netz gesperrt werden. Lange war es hierzulande still um diese Idee, nun hat sie der Unionspolitiker Siegfried Kauder wieder hervorgeholt.

Er wolle in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, um Urheberrechtsverstöße ahnden zu können, sagte er. Der Entwurf lehnt sich dabei klar an das französische Modell an. Nach zwei Warnungen solle dem Betroffenen beim dritten Mal (three strikes) der Netzzugang gesperrt werden.

Zur Strafe für ein paar Wochen ohne Internet?

Bislang würden Musik- und Filmindustrie teure Abmahnungen schicken oder gleich mit dem Strafrecht argumentieren, sagte Kauder. Eine befristete Netzsperre sei da doch das mildere Mittel. Wie lange die Sperre dauern solle, darüber habe er noch keine Vorstellungen. Aber bei der ersten Verfehlung könne man ja "mit einigen Wochen anfangen".

Doch solche Netzsperren sind aus mehreren Gründen umstritten. Der wohl wichtigste ist die sogenannte Verhältnismäßigkeit. Der freie Zugang zum Netz gilt Einigen bereits als neues Grundrecht, da viele Menschen sich inzwischen ausschließlich über das Internet informieren. Einer ganzen Familie den Zugang zu sperren, weil der minderjährige Sohn illegal Inhalte heruntergeladen hat, gilt vielen als zu heftiger und damit unverhältnismäßiger Eingriff. So haben beispielsweise die Vereinten Nationen solche Sperren verurteilt, da sie gegen Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen würden.

Kauder sieht das anders. Eine Abmahnung über viele Tausend Euro müssten Eltern ja auch für ihre Kinder bezahlen, da sei eine Netzsperre für einige Wochen doch wohl der bessere und verträglichere Weg: "Ich halte das für verfassungsgemäß"

Die FDP will das nicht mitmachen

Widerspruch kam prompt vom FDP-geführten Bundesjustizministerium. "Das ist verfassungsrechtlich mindestens bedenklich", sagte ein Sprecher, das Ministerium habe dabei "schwere Bedenken". Denn es sei eben unverhältnismäßig, beispielsweise eine Wohngemeinschaft oder eine Familie vom Internet auszuschließen, weil ein Mitglied es illegal nutze.

Der Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin, der für die FDP im Rechtsausschuss sitzt, twitterte: "Zu den 2-strikes Ideen von Sigfried Kauder: jeder MdB kann sagen, was er will. Nur Aussicht auf Erfolg hat so etwas mit der FDP nicht!" Jimmy Schulz ist als FDP-Abgeordneter Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft". Er beteuerte, dafür finde Kauder in der Koalition keine Mehrheit. Im Übrigen stehe auch im Koalitionsvertrag, dass keine Initiativen für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden sollen. "Der Koalitionsvertrag ist in dieser Frage eindeutig, da bin ich ganz gelassen."

Die Sozialdemokraten ließen ebenfalls kein gutes Haar an Kauders Vorstoß. "Wie will man einem Nutzer heute noch das Internet sperren?", fragte SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil. Die allermeisten Bürger hätten doch inzwischen mindestens zwei Zugänge zum Netz – über Smartphone, iPad, WLAN, zu Hause oder auch im Büro. Kauder betreibe hier doch nur wortgewaltige "Symbolpolitik", die nicht umzusetzen sei.

Lesen Sie auf Seite 2, was machtpolitisch hinter Kauders Vorstoß steckt.

Bei Verteidigern eines freien Netzes wie den Grünen oder der Digitalen Gesellschaft gilt das "Three-Strike-Verfahren" sowieso als indiskutabel. Vor allem deswegen, weil die dafür notwendige Infrastruktur die Internetanbieter zu Überwachern der Inhalte macht – und damit im Zweifel zu Helfern einer möglichen Zensur.

So erklärte Markus Beckedahl, Vorsitzender der Digitalen Gesellschaft: Das Vorhaben schaffe eine "gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung" und durchbreche ein ehernes Prinzip: "der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern". Immerhin verteile auch die Post keine Warnbriefe, "wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken".

Repressionen helfen der Musikindustrie auch nicht

"Wir lehnen die mit der Zustellung von Warnhinweisen unumgänglichen massiven Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Internetnutzerinnen und –nutzer entschieden ab", sagte auch Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion. Statt ernsthaft zu diskutieren, wie in der digitalen Welt mit Urheberrechten umgegangen werden solle, würden die "Kinderzimmer kriminalisiert". Seltsam anmutende Repressionen würden der Musikindustrie und den Verlagen auch nicht helfen.

Doch auch in der CDU gab es kritische Stimmen. "Ich höre heute zum ersten Mal davon", sagt Netzpolitiker Peter Tauber auf Anfrage von ZEIT ONLINE. Bei vielen seiner Parteifreunde sei Kauders Vorstoß "mit einiger Überraschung" aufgenommen worden: "Eine Sperrung des Internetzugangs würde ich als Beschneidung von Grundrechten verstehen. Das ist inakzeptabel."  Die Äußerung seines Parteikollegen habe außerdem das Potenzial, das "netzpolitische Profil der Union" zu schädigen. 

Siegfrid Kauder selbst sagt, er habe mit seiner Äußerung "ein bisschen provozieren" wollen. Dennoch ist der Bruder des Unions-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder nicht irgendein Abgeordneter, er leitet den Rechtsausschuss des Bundestages. Einige Anhänger wird sein Vorstoß somit durchaus haben.

Der Vorstoß ist auch ein machtpolitischer

Hinzu kommt: Die von ihm aufgeworfene Diskussion ist auch eine machtpolitische. Offensichtlich versucht die Union, ihren Koalitionspartner FDP aus der Deckung zu treiben.

Hintergrund ist ein Streit um den sogenannten dritten Korb der Urheberrechtsnovelle, also die dritte von drei geplanten Überarbeitungen des Urheberrechts, um dieses den Notwendigkeiten des Internets anzupassen. Zuständig dafür ist das von der FDP geführte Justizministerium. Dort soll seit längerer Zeit ein entsprechender Referentenentwurf erarbeitet werden, beziehungsweise sollte er längst fertig sein. Bislang aber gibt es ihn nicht.

Vor allem in der Frage des sogenannten Leistungsschutzrechts ist man unterschiedlicher Meinung. Die Verlage wollen erreichen, dass unter anderem Google ihnen Geld zu geben hat, wenn die Suchmaschine Inhalte aus Zeitungen präsentiert. Die Union wünscht das auch, Kanzlerin Angela Merkel hatte Verlegern gerade gesagt, dass dieses Recht bald komme.

Kauder hat nun bei seinem Vorstoß einen Teil der Gesetzesnovelle angesprochen, der noch viel umstrittener ist. Er will ihn "aus dem dritten Korb herausbrechen und als eigenes Gesetz einbringen". Der Rechtspolitiker sagt, er habe sich die Netzsperren "ganz bewusst" ausgesucht. Möglicherweise, um der FDP mit einem vermeintlichen späteren Entgegenkommen einen anderen Punkt abzuhandeln. Zum Beispiel das Leistungsschutzrecht.

Dieser Artikel ist ursprünglich auf ZEIT ONLINE erschienen.

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