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Politik: ...die Parkuhr uns den Rechtsweg zeigt

Endlich Wochenende! Noch mal umdrehen, dem Wecker ein verächtliches „Fall doch tot um!

Endlich Wochenende! Noch mal umdrehen, dem Wecker ein verächtliches „Fall doch tot um!“ zurufen, die Kinder zum Brötchenholen schicken und im Halbschlaf den Grillabend planen. Ja, das könnte so schön sein, wenn es denn wahr wäre.

Und es ist ja auch wahr – aber nicht ganz. Denn der Bundesgerichtshof sah sich jetzt bemüßigt, festzustellen, dass der Sonnabend ein Werktag sei, mithin dem Sonntag weder wesensgleich noch auch nur verwandt. Dass die Leute diesem Irrglauben anhingen, weil sie im Normalfall frei haben, sei noch kein Grund, den Sonnabend nun gleich ganz den Feiertagen zuzuschlagen. Heißt es.

Grund dieser Klarstellung, wir ahnen es, waren nicht der Spieltrieb der Richter oder plötzlich auftretender Arbeitsmangel. „Hey, wir sitzen gerade so gemütlich beisammen, Grundsatzurteile stehen nicht an, also entscheiden wir rasch mal irgendwas aus dem Kummerkasten“ – so tickt der BGH nicht.

Er wird vielmehr aus der Mitte des täglichen Lebens unerbittlich angerufen, und in dieser Mitte befinden sich Vermieter, die ihre Mieter zum Beispiel verpflichtet haben, bis zum dritten Werktag im Juni zu kündigen, dieweil sich der Vertrag sonst ein Jahr verlängere. Ist nun der 1.Juni ein Sonnabend, und der Kündigungsbrief kommt am Mittwoch, dem 5., beim Vermieter an, dann ist der Konfliktfall da. Denn: Ist der Mittwoch nun dritter oder vierter Werktag?

Vierter, das ist jetzt klar, und der Mieter muss ein Jahr länger Miete überweisen. Ob diese Art der Erbsenzählerei am Ende geeignet sein könnte, die latente Vermieterfeindlichkeit in der Bevölkerung noch zu fördern, das hat die Oberrichter nicht interessiert. Stattdessen haben sie sich mit der Welt der harten Fakten ins Benehmen gesetzt und so argumentiert: Dass der Sonnabend kein Feiertag sei, sehe man ja schon daran, dass an diesem Tag auch Parkuhren gefüttert werden müssten.

„Und am sechsten Tage formte Gott den Adam aus Staub und die Eva aus seiner Rippe“ – das ist bekannt. Leider schweigt sich die Bibel darüber aus, ob Gott bei dieser Gelegenheit aus irgendeinem Steißbein Adams auch die Parkuhr formte; es wäre kein Ruhmesblatt für IHN, aber ein gewichtiges Indiz dafür, dass die Karlsruher Richter mit ihrer Argumentation wirklich auf dem richtigen Weg sind.

Ob sie es nun sind oder nicht: Wir drehen uns auch heute um, ignorieren den Wecker, schicken die Kinder zum Bäcker und grillen, als ob nichts wäre. Doch es bleibt das vage Gefühl, dass wir uns den Sonnabend nur geborgt haben. Von Adam und Eva. Oder vom BGH. bm

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