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Nebenklage-Anwalt Stephan Kuhn

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100 Tage NSU-Prozess: Stephan Kuhn: „Wir haben viel Unwahrheit gefunden - aber nicht die Wahrheit, die wir suchen“

Nebenklage-Anwalt Stephan Kuhn zieht ein ernüchterndes Zwischenfazit des Prozesses gegen Beate Zschäpe und die Mitangeklagten. Er beklagt die strukturelle Überlegenheit der Bundesanwaltschaft.

Von Frank Jansen

Meine persönliche Erwartung an diesen Prozess hat sich nie darin erschöpft, die Angeklagten im Sinne der Anklage verurteilt sehen zu wollen. Sollte deren Schuld rechtsstaatlich einwandfrei festgestellt werden –wovon ich fest ausgehe–, versteht es sich von selbst, dass sie hohe Haftstrafen erwarten. Lediglich für den nach Jugendstrafrecht abzuurteilenden Carsten S. mag etwas anderes gelten.

Ein Strafprozess soll jedoch stets auch dem Ziel der Wahrheitsfindung dienen. Dies steht für mich und meine Mandantschaft bei diesem Verfahren klar im Vordergrund. Wir wollen wissen, wann und wie ist der NSU entstanden, wer waren seine geistigen Urheber, seine Netzwerke, seine direkten und indirekten Unterstützer. Letztere Frage führt zwingend zu der prozessrelevanten Frage nach der Rolle der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Verfassungsschutzämter für das Entstehen und den Fortbestand des NSU. Ein Beispiel: den Sprengstoff, der 1998 in der von Beate Zschäpe gemieteten Garage in Jena aufgefunden wurde, hatte dem Trio ein mutmaßlicher V-Mann geliefert.

Eine Vielzahl von teils aktenkundigen, teils von der Bundesanwaltschaft nicht zur Akte gereichten Hinweisen spricht dafür, dass es den Behörden möglich gewesen wäre, das Trio kurz nach dessen Untertauchen zu fassen. Die rassistische Mordserie des NSU endete, nachdem offenbar wurde, dass sich ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes während des Mordes an Halit Yozgat in Kassel am Tatort befand. Damit ist die konkrete Gestalt der terroristischen Vereinigung nicht aufzuklären, ohne festzustellen, inwieweit diese durch staatliches Tun und Unterlassen bedingt war.

Gerade politische Verfahren stellen darüber hinaus stets auch eine besondere Form der Geschichtsschreibung dar. Deshalb ist deren Grundlage, die prozessual geregelte Wahrheitsfindung, in diesem Verfahren zwischen der Nebenklage und der Bundesanwaltschaft so umkämpft. Das Erkenntnisinteresse der Bundesanwaltschaft reduziert sich nämlich anscheinend darauf, die Anklage mitsamt ihren zweifelhaften Annahmen einer ohne örtliche Unterstützer agierenden und von staatlichem Unterlassen unbeeinflussten,  abgeschotteten Zelle, bestätigt zu sehen.

Vor dem Hintergrund meines skizzierten eigenen Anspruchs muss ein Zwischenfazit des Prozesses ernüchternd ausfallen. Gegen die strukturelle Überlegenheit der Bundesanwaltschaft, die den Akteninhalt bestimmt, die Vernehmung der in der Hauptverhandlung schweigenden Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren durchführt, den Anwälten die Einsicht in die Asservate nahezu unmöglich macht und lügende Nazizeugen ungeschoren davonkommen lässt, konnte die Nebenklage bislang nur Teilerfolge verzeichnen. Es ist uns zwar gelungen, zu zeigen, dass es durchweg rassistische Ermittlungen im Umfeld der Opfer gab, während naheliegende Spuren in die rechte Szene nicht verfolgt wurden. Wir haben auch aufgedeckt, dass Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und andere Zeugen offensichtlich die Unwahrheit sagten. Ich denke, wir Nebenklagevertreter haben somit geholfen, den durch die Journalisten und Untersuchungsausschüsse zu Tage geförderten Befund, dass der Öffentlichkeit noch immer die Wahrheit über die Verstrickung staatlicher Behörden in die Geschichte des NSU vorenthalten wird, mit weiteren Fakten zu untermauern und so zu bestärken. Man kann vielleicht sagen, wir haben diesbezüglich viel Unwahrheit gefunden, jedoch nicht die Wahrheit, die wir eigentlich suchen. Doch diese kleinen Erfolge und das unermüdliche Engagement vieler meiner Kollegen, lassen in mir weiter die Hoffnung keimen, am Ende der Wahrheit vielleicht doch einen entscheidenden Schritt näher zu kommen. Dafür lohnt es sich, noch viele Tage weiter zu arbeiten.

Stephan Kuhn ist Rechtsanwalt in Frankfurt/Main. Er vertritt ein Opfer des Nagelbombenanschlags vom 9. Juni 2004  in der Kölner Keupstraße.

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