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Politik: 135 Jahre Ringen um die Rechte von Opfern bewaffneter Konflikte

Der Weg zum heutigen Genfer Schutzsystem war lang. Immer gab es Skepsis, ob Organisationen, die sich der Idee der Humanität verschrieben haben, überhaupt mitwirken sollten an der Formulierung von Regeln in gewaltsamen Konflikten.

Der Weg zum heutigen Genfer Schutzsystem war lang. Immer gab es Skepsis, ob Organisationen, die sich der Idee der Humanität verschrieben haben, überhaupt mitwirken sollten an der Formulierung von Regeln in gewaltsamen Konflikten. Die Erfahrung zunehmender Brutalität in Kriegen hat der Bewegung für die Schaffung von Schutzregeln jedoch im Laufe der Jahrzehnte gestärkt. Die Schutzbestimmungen wurde von den Soldaten im Feld auf die Marine ausgedehnt, von den Soldaten auf die Zivilbevölkerung, und schließlich wurden manche Gruppen besonders gefährdeter Zivilisten, wie Frauen und Kinder, speziell unter Schutz gestellt. Dies sind die wichtigsten Stationen der Bemühungen um einen Minimalschutz im Krieg

1864. Angeregt durch den Rot-Kreuz-Gründer Henry Dunant wird das erste "Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armee im Felde" formuliert.

1868. In einem zweiten Abkommen wird die Geltung der ersten Vereinbarung auf die Seestreitkräfte ausgedehnt.

1899-1907. Parallel zu den Bemühungen, im Krieg die Einhaltung von Mindest-Standards verbindlich zu machen, werden auf den beiden Haager Friedenskonferenzen als besonders grausam eingestufte Waffen geächtet.

1929. Die Genfer Regeln werden überarbeitet. Ein neues, drittes Genfer Abkommen zum Schutz der Kriegsgefangenen wird unterzeichnet. Das Rote Kreuz wird als internationale Organisation zum Schutz der Verwundeten und Kriegsgefangenen anerkannt und so völkerrechtlich legitimiert.

1949. Unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges werden in Genf die bisherigen drei Abkommen erweitert. Das neue, vierte Genfer Abkommen formuliert den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.

1974-77. Die UN-Mitgliedstaaten verhandeln über Zusatzprotokolle zu den Abkommen von 1949. Die Bestimmungen werden den Entwicklungen der neueren Kriegsführung angepasst.

1977. Verabschiedung zweier Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1949. Sie beziehen sich ausdrücklich auch auf Konflikte, bei denen es keine formelle Kriegserklärung gibt sowie auf interne bewaffnete Konflikte.

ps

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