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Politik: 15 Jahre Haft für Mzoudi?

Anklage im Hamburger Verfahren sieht Marokkaner als Terrorhelfer des 11. September / Staatsanwalt kritisiert Gericht

Von Frank Jansen

Hamburg. Im zweiten Hamburger Prozess zu den Anschlägen vom 11. September 2001 hat die Bundesanwaltschaft für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi 15 Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte sei der Beihilfe zum Mord in 3189 Fällen, zum versuchten Mord in elf Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht. Mit dem Vorwurf der Beihilfe zum elffachen Mordversuch ist das Schicksal derjenigen amerikanischen Nebenkläger gemeint, die bei dem Terrorangriff schwere Verletzungen erlitten hatten. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft war Mzoudi ein „Gründungsmitglied“ der Hamburger Zelle um den späteren Selbstmordpiloten Mohammed Atta.

Hemberger und seine beiden Kollegen hielten in ihrem Plädoyer Mzoudi unter anderem vor, er habe seine Wohnanschrift als Deckadresse für Atta und den weiteren Todesflieger Marwan Al Shehhi zur Verfügung gestellt sowie für den vor dem 11. September aus Hamburg verschwundenen Komplizen Zacarias Essabar Geld überwiesen. „Mit Hilfe des Angeklagten kam unermessliches Leid über viele Familien“, sagte Hemberger und bezeichnete die Anschläge als „die furchtbarsten der Geschichte“.

Der Bundesanwalt übte außerdem scharfe Kritik am Strafsenat. Dieser habe Mzoudi aufgrund „haltloser Spekulationen“ aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Senat hob im Dezember den Haftbefehl auf, nachdem das Bundeskriminalamt in einem Fax an das Gericht die Angaben einer ungenannten „Auskunftsperson“ erwähnt hatte, die Mzoudi entlasten. In dem Schreiben wird vermutlich der von den Amerikanern festgehaltene Al-Qaida-Mann Ramzi Binalshibh mit den Worten zitiert, nur vier Personen hätten zur Hamburger Zelle gehört. Mzoudi wird nicht genannt. Hemberger hält die Aussage für unglaubwürdig. Es sei erwiesen, dass weitere, gleichermaßen nicht erwähnte Mitglieder der Gruppe wie Essabar und der ebenfalls flüchtige Said Bahaji Kenntnis von den Plänen gewusst hätten. Das Gericht will am 22. Januar sein Urteil verkünden.

Im Februar 2003 hatte das Oberlandesgericht Mzoudis Landsmann Mounir al Motassadeq wegen der gleichen Vorwürfe zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Donnerstag seine Entscheidung mit, den Haftbefehl gegen Motassadeq weiter aufrechtzuerhalten. Am 29. Januar verhandelt der 3. Strafsenat des BGH über die Revision Motassadeqs.

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