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Der NSU-Prozess in München - am Donnerstag gab es dort eine Lektion in skrupulöser Rechtsstaatlichkeit.

© dpa

151. Tag im NSU-Prozess: Eine Lektion für den Skinhead

Beim NSU-Prozess in München war am Donnerstag ein einflussreicher Neonazi als Zeuge geladen. Der Mann wollte zu einer wichtigen Frage nicht aussagen - und Richter Götzl ließ sich auf einen langen Disput ein.

Von Frank Jansen

Der rechtsextreme Zeuge, ein bulliger Typ mit Stirnglatze und Bart, verbirgt seine Gesinnung nicht. Er will Deutschland „neu strukturieren“, als Beispiel nennt er „die Ausländerfrage“. Aber er weigert sich, vor Gericht anzugeben, ob er Mitglied bei den Hammerskins ist, einer internationalen Vereinigung rassistischer Kahlköpfe. „Ich werde zum Thema Hammerskins nichts sagen, weil es meinem Wertegefüge widerspricht“, verkündet Thomas G., einer der Wortführer der Szene in Sachsen. Die Hammerskins, die sich als elitärer weißer Orden gebärden und möglicherweise Kontakte zur Terrorzelle NSU unterhielten, verordnen offenbar strenge Schweigeregeln.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl klingt auch zunehmend genervt - und tut doch alles, um zu prüfen, ob Thomas G. ein Recht auf Verweigerung der Auskunft haben könnte. Obwohl Götzl selbst nicht daran glaubt. Aber der Richter würgt keinen Zweifel ab. Was da am Donnerstag im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München passiert, in diesem monströsen, langwierigen, ja endlos erscheinenden Verfahren um die Verbrechen einer braunen Terrorzelle, ist eine Lektion in skrupulöser Rechtsstaatlichkeit. Für die Prozessparteien, für das Publikum und auch für einen Rechtsextremisten, der von diesem Rechtsstaat offenbar so wenig hält, dass er ihn hinwegstrukturieren  möchte.

Götzl lässt sich auf einen langen Disput mit dem Anwalt ein, den Thomas G. mitgebracht hat. Und mit den Verteidigern des Angeklagten Ralf Wohlleben, die dessen Gesinnungsfreund Thomas G. vehement unterstützen. Götzl beendet die Debatte auch dann nicht, als sich Thomas G. mit dem Hinweis auf sein „Wertegefüge“ ein Eigentor leistet. Der Anwalt des Zeugen hat zuvor einen anderen Grund genannt. Er betont, zu den Hammerskins werde nichts gesagt, weil sonst strafrechtliche Ermittlungen drohen könnten. Da die Staatsanwaltschaft Dresden vor etwa zwölf Jahren ein Verfahren gegen sächsische Mitglieder der Glatzenvereinigung führte, die eine kriminelle Vereinigung gebildet haben sollen.

NSU-Prozess: Thomas G. schon zum dritten Mal vorgeladen

Der Richter zieht selbst dann keinen Schlussstrich, als sich herausstellt, dass Thomas G. damals gar kein Beschuldigter war. Und dass das Verfahren im Jahr 2006 eingestellt wurde, da die Ermittler den Skinheads keine gravierenden Delikte nachweisen konnten. Dennoch behauptet der Anwalt von Thomas G., es könnte ja sein, dass sein Mandant bei einer Aussage zu einer Mitgliedschaft bei den Hammerskins „einen Anhaltspunkt“ geben könnte, gegen ihn zu ermitteln. Götzl presst die Lippen zusammen.

Jetzt sitzt dieser Thomas G. bereits zum dritten Mal vor ihm. Die ersten beiden Auftritte des Zeugen im Juli waren schon quälend, dennoch gewährte der Richter dem Rechtsextremisten sogar „Denkpausen“. Götzl drohte zwar mit Sanktionen, aber er scheute dann doch davor zurück, erstmals im NSU-Prozess ein Ordnungsgeld gegen einen Zeugen zu verhängen, wenn er seiner Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage nicht nachkommt. Was allerdings bei den Rechtsextremisten, die in der Hauptverhandlung geladen sind und oft dreiste Nummern abliefern, die Regel zu sein scheint. An diesem Donnerstag jedoch, das erwarten Anwälte und Journalisten, werde Götzl durchgreifen. Es kommt anders.

Der Richter und seine Kollegen vom 6. Strafsenat recherchieren in einer auf zweieinhalb Stunden verlängerten Mittagspause offenbar direkt bei der Staatsanwaltschaft in Dresden. Am frühen Nachmittag verkündet Götzl dann in nüchternem Ton, die Staatsanwaltschaft halte die Hammerskins für eine kriminelle Vereinigung. Die sächsischen Hammerskins hätten auch ihre Tätigkeit nicht eingestellt. Das bedeutet: Sollte Thomas G. im NSU-Prozess angeben, er sei Mitglied der Skinheadtruppe, könnte er Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden auf sich ziehen. Stille im Saal. Das hatte kaum jemand erwartet.

Für seine Skrupel zahlt der Rechtsstaat in Person von Richter Götzl einen Preis. Die Aussage von Thomas G. bringt nicht viel, obwohl  er Kontakte zu den NSU-Mördern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie zu der mit ihnen untergetauchten Beate Zschäpe unterhalten haben könnte. Möglicherweise war Thomas G. sogar mit Zschäpe vor ihrem Gang in den Untergrund kurz liiert.

Am Nachmittag kam es zum Eklat vor Gericht

Mehrere  Opferanwälte im NSU-Prozess haben zudem im März in einem Antrag auf Vernehmung von Thomas G. betont, der Rechtsextremist habe über seine Kontakte zu Neonazis in Portugal und in der Schweiz Zugang zu Waffen gehabt. Die Verbindungen seien „relevant“, weil bei den meisten Waffen des NSU nicht geklärt ist, von wem die Terroristen sie bekamen. Bei einer Pumpgun, darauf weisen die Anwälte hin, stehe fest, dass sie aus der Schweiz stammte.

Thomas G. könnte auch Daten seiner ehemaligen Freundin Mandy S. an Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe weitergegeben haben. Diesen Verdacht äußerte Mandy S. gegenüber der Polizei. In Ausweisen für Zschäpes Katzen stand der Name Mandy S. Auf den Namen waren auch Ausweise von Tennisclubs in Nürnberg und Hannover ausgestellt, die Papiere hat möglicherweise ebenfalls Zschäpe genutzt.

Im Februar hatte Mandy S. im NSU-Prozess ausgesagt, von den Ausweisen habe sie erst nach dem Ende des NSU erfahren. Sie gab allerdings zu, 1998 die drei Untergetauchten in der Wohnung eines Freundes in Chemnitz untergebracht zu haben. Außerdem half sie Uwe Böhnhardt, sich einen gefälschten Ausweis zu beschaffen.

Am Donnerstagnachmittag gibt es dann noch, die Befragung von Thomas G. ist nicht beendet, einen Eklat. Den der Angeklagte André E., ein mutmaßlicher Unterstützer des NSU, provoziert. Der Opferanwalt Yavuz Narin macht den Strafsenat auf ein Shirt aufmerksam, das E. unter seiner schwarzen Lederweste trägt. Narin sah da bei einer Prozesspause die Parole „Brüder Schweigen“, kombiniert mit einem Totenkopf und zwei Motorrädern. „Brüder Schweigen“, erklärt Narin, sei der „Alternativname“ der US-amerikanischen, rechtsextremen Terrororganisation „The Order“ gewesen. Die Bande war in den 1980er-Jahren aktiv und ermordete den jüdischen Radiomoderator Alan Berg.

Wurde Thomas G. von einem Angeklagten beeinflusst?

Auch die Bundesanwaltschaft, sonst oft wenig begeistert von investigativen Anwälten der Nebenklage, meldet sich zu Wort. „Wenn der Angeklagte tatsächlich ein entsprechendes Kleidungsstück in der Hauptverhandlung trägt“, sagt Oberstaatsanwältin Anette Greger, „ist das ein Statement mit Blick auf eine Terrororganisation und mit Blick auf eine mögliche Beeinflussung von Zeugen“. Mit der Parole „Brüder Schweigen“, so sehen es Ankläger und Nebenkläger, könnte André E. auch Thomas G. signalisiert haben, wie er sich im Gerichtssaal verhalten solle. Der Verteidiger von André E. weist den Verdacht zurück. Thomas G. habe eine „Unterstützung“ durch André E. gar nicht nötig gehabt. Doch es nützt nichts.

Richter Götzl unterbricht die Hauptverhandlung, um André E. mit Shirt und Parole fotografieren zu lassen. Der Angeklagte steht wortlos auf und verschwindet in einem Raum, wo er abgelichtet wird. Die Fotos lässt Götzl dann per Beamer auf zwei Wände projizieren. „Brüder Schweigen“ ist deutlich zu erkennen, plus Totenkopf mit der Inschrift „bis in den Tod“ und zwei flankierenden Motorrädern. Richter Götzl sagt dazu nichts, doch er wird es sich merken.

André E., der nicht zum ersten Mal mit martialischen Textilien auffällt, verschränkt die Arme und schweigt, wie immer. Auf dem rechten Handrücken zeichnet sich ein neues Tattoo ab, ein dunkles, totenkopfartiges Gebilde. In den Ermittlungsakten gibt es Bilder, auf denen der Oberkörper von André E. zu sehen ist. Mit dem eintätowierten  Spruch „Die Jew Die“, stirb Jude stirb.

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