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Politik: 156 Milliarden fürs Einholen

Im Solidarpakt II, der seit 2005 gilt, zahlt der Bund den ostdeutschen Ländern bis 2019 insgesamt rund 156 Milliarden Euro. Zwei Drittel davon sind konkret festgelegt, ihre Verwendung ist auf zwei Ziele beschränkt: die Schließung der Infrastrukturlücke zum Westen und den Ausgleich der unterproportionalen Finanzkraft der Ost-Kommunen.

Im Solidarpakt II, der seit 2005 gilt, zahlt der Bund den ostdeutschen Ländern bis 2019 insgesamt rund

156 Milliarden Euro. Zwei Drittel davon sind konkret festgelegt, ihre Verwendung ist auf zwei Ziele beschränkt: die Schließung der Infrastrukturlücke zum Westen und den Ausgleich der unterproportionalen Finanzkraft der Ost-Kommunen. Eine andere Verwendung ist nicht gesetzeskonform. Die Mittel verringern sich ab 2009 in jährlichen Schritten. Ein Drittel – 51 Milliarden Euro – will der Bund zusätzlich für die

Wirtschaftsförderung bereitstellen. Allerdings ist für diese Mittel keine detaillierte Verteilung oder Verwendung festgelegt, doch drängen die Ost-Länder darauf, dies im Rahmen der Föderalismusreform zu tun. Die Kontrolle der Mittelverwendung soll durch regelmäßige Berichte des Bundesfinanzministeriums erfolgen. afk

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