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Politik: 1830 Euro obendrauf

Der CDU-Abgeordnete Spahn legt erstmals offen, wie viel er als Sprecher in der Unionsfraktion zusätzlich verdient.

Berlin - Nach einem heftigen Briefwechsel mit dem Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn ein Tabu gebrochen und auf seiner Homepage erstmals auch seine Nebeneinnahmen als gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion veröffentlicht. Es handelt sich dabei um 1830, 80 Euro monatlich. Diesen Aufschlag auf ihre Abgeordnetendiäten erhielten alle Unionspolitiker, die eine Arbeitsgruppe leiten, sagte ein Mitarbeiter Spahns dem Tagesspiegel – derzeit sind das 26. Das Geld werde voll versteuert, honoriert werde damit der Zusatzaufwand, etwa die Vorbereitung von Arbeitsgruppensitzungen. Erst vor zwei Monaten war eine Klage auf Auskunft über die jeweiligen Funktionärszulagen in Unions- und SPD-Fraktion vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.

Zuvor hatte Spahn den Kritiker aufgefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen und im Sinne der von ihm geforderten Transparenz auch eigene Nebenbezüge aus öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten, Vortrags-, Beratungs- und Buchhonoraren offenzulegen. Arnim wies einen öffentlichen Anspruch auf Einblick in die Einnahmen „eines 72-jährigen pensionierten Universitätsprofessors“ zurück. Er sagte ihn aber für den Fall zu, dass Spahn Auskunft über seine Nebeneinnahmen gebe und auch „belegbare Anstrengungen“ unternehme, „um die überfällige Transparenz in die Selbstbedienungsentscheidungen des Bundestages zu bringen“.

Arnim hatte beklagt, dass der Bundestagspräsident der Öffentlichkeit die Ausgaben für Fraktionen, persönliche Mitarbeiter der Abgeordneten und Parteistiftungen vorenthalte. „Die verschwiegenen Finanzströme sind derart breit geworden, dass sie als nicht vorzeigbar gelten“, so Arnims Interpretation. Das stimmt so aber nicht ganz. Pauschal sind die großen Ausgabenposten der Bundestagsfraktionen sehr wohl einsehbar. Im Jahr 2010 beliefen sie sich auf 75,3 Millionen Euro – davon 55,7 Millionen fürs Personal und 3,8 Millionen für Abgeordnete mit besonderen Aufgaben. Als Geheimnis gehandelt wird jedoch, welchem Funktionär die Bundestagsdiäten mit wie viel Geld aufgebessert werden. Bei den Einzelausgaben für Fraktionschefs, Geschäftsführer oder Arbeitskreisvorsitzende ist Schluss mit Transparenz. Zumindest bei den sogenannten Volksparteien.

Für Juristen ist das so in Ordnung. Erst Anfang Dezember wies das Berliner Verwaltungsgericht eine Klage des „Stern“ ab, der in Erfahrung bringen wollte, was die Fraktionsfunktionäre von Union und SPD verdienen. Die Urteilsbegründung: Fraktionen seien keine Behörden, eine Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe nicht. Man halte es folglich wie bisher, sagten Sprecher der beiden Fraktionen dem Tagesspiegel. Die Gesamtsumme der Zahlungen werde veröffentlicht, über Einzelbezüge bewahre man Stillschweigen.

Aus der Sicht von Staatsrechtlern wie Arnim hat die Verschwiegenheit einen Grund: schlechtes Gewissen. Die Bundestagsfraktionen hätten ihre staatlichen Mittel seit 1950 „ver-450-facht“, diese seien neunmal so schnell gewachsen wie das Bruttosozialprodukt. Und Sonderzahlungen verletzten das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichheit und Unabhängigkeit von Parlamentariern. Das Bundesverfassungsgericht habe Funktionszulagen aus diesem Grund mehrfach für unzulässig erklärt, sagt Arnim. Es sei „der Gefahr zu begegnen, dass durch die systematische Ausdehnung von Funktionszulagen ‚Abgeordnetenlaufbahnen’ und Einkommenshierarchien geschaffen werden, die der Freiheit des Mandats abträglich sind und die Bereitschaft der Abgeordneten beeinträchtigen, ohne Rücksicht auf eigene wirtschaftliche Vorteile die jeweils beste Lösung für das Gemeinwohl anzustreben“, lautete etwa die Begründung der Karlsruher Richter im Jahr 2000. Das Problem dabei: Die Richtersprüche beziehen sich konkret nur auf Extradiäten, die das Parlament direkt und nicht über den Umweg aus den Fraktionskassen bezahlt.

Für die Obersten im Parlament – Fraktionsvorsitzende, Bundestagspräsident und seine Stellvertreter – hat das Verfassungsgericht Sonderzahlungen ausdrücklich für zulässig erklärt. Aber die Stellvertreter, Geschäftsführer, Arbeitskreisvorsitzenden? Grüne und Linke wenigstens machen kein Hehl daraus, was sie ihnen zahlen. Und die FDP-Fraktion beteuert, dass zumindest ihre Sprecher leer ausgehen. Bei der Linkspartei ist das auch so. Nach internem Ärger wurden die Sonderbezüge für Fraktionsvorständler gestrichen. Ein Aufschlag steht nun nur noch dem Chef und der Parlamentarischen Geschäftsführerin zu. Dagmar Enkelmann verzichtet darauf, nach Angaben der Fraktion erhält derzeit also nur Gregor Gysi eine volle „zweite Diät“.

Die Grünen dagegen haben die Zulagen für Fraktionsfunktionäre von 2007 auf 2008 wieder erhöht. Allerdings sind diese vergleichsweise bescheiden. Ihre Chefs erhalten die Hälfte der Abgeordnetendiät als Zuschlag, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer bekommt 37,5 Prozent obendrauf, für die drei weiteren gibt es 25 Prozent. Und die Vorstandsstellvertreter, die den fünf Arbeitskreisen vorsitzen, erhalten dafür einen Aufschlag von 20 Prozent. Bis 2003 machten sie ihren Zusatzjob noch unentgeltlich.

Die Diäten für „normale“ Bundestagsabgeordnete betragen 7960 Euro monatlich. Hinzu kommt eine Büro- und Reisekostenpauschale von 4029 Euro.

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