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Politik: Ab 1. Januar können vier Millionen Ausländer Deutsche werden

Jeder zweite in der Bundesrepublik lebende Ausländer kann laut Bundesregierung nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht Deutscher werden. Bis zu vier Millionen der insgesamt 7,3 Millionen Ausländer erfüllten die ab 1.

Jeder zweite in der Bundesrepublik lebende Ausländer kann laut Bundesregierung nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht Deutscher werden. Bis zu vier Millionen der insgesamt 7,3 Millionen Ausländer erfüllten die ab 1. Januar gültigen Einbürgerungskriterien, sagte die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck am Donnerstag im Südwestrundfunk. Sie hoffe, dass "ein großer Teil" von ihnen in nächster Zeit die Entscheidung für den deutschen Pass treffe. Die Berliner Ausländerbeauftragte John rechnet dagegen nicht mit einem Ansturm auf die Einbürgerungsbehörden nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes.

Schätzungen der Bundesregierung, nach denen im nächsten Jahr möglicherweise mit einer Million neuer Staatsbürger zu rechnen sei, bezeichnete sie als "abstrakte Zahlenspiele". Bei den Erwachsenen gehe sie nur von einem leichten Anstieg der Einbürgerungen aus. Bei den Kindern unter zehn Jahren, die einen Anspruch auf einen befristeten Doppelpass haben, sei das Interesse noch nicht zu abzuschätzen.

Nach dem neuen Recht erhalten in Deutschland geborene Ausländerkinder zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig hier aufhält und seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat. Mit 23 Jahren müssen sich die Kinder für einen von beiden Pässen entscheiden. Diese Optionsregel kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch von Kindern in Anspruch genommen werden, die am 1. Januar jünger als zehn Jahre sind. Erwachsene Ausländer erhalten nach acht statt bisher 15 Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung.

Nach Einschätzung Becks trifft das neue Recht in der deutschen Bevölkerung auf "breite Akzeptanz". Kritik übte die Grünen-Politikerin am Widerstand Bayerns und Baden-Württembergs gegen den Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Gesetzes.

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