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Politik: Abdullah Öcalan: Galgenfrist

Abdullah Öcalan hat es wieder einmal geschafft. Trotz eines rechtskräftigen Todesurteils, das schon mehr als ein Jahr lang besteht, wird der PKK-Chef auf absehbare Zeit nicht hingerichtet.

Abdullah Öcalan hat es wieder einmal geschafft. Trotz eines rechtskräftigen Todesurteils, das schon mehr als ein Jahr lang besteht, wird der PKK-Chef auf absehbare Zeit nicht hingerichtet. Der 51-Jährige kann sogar mehr denn je darauf hoffen, dem Strick zu entgehen: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg nahm am Freitag die Klage des PKK-Chefs gegen den türkischen Staat zur Entscheidung an. Die Große Kammer des Gerichts mit ihren 17 Richtern wird sich nun mit allen Einzelheiten des Falls befassen - das kann bis zu zwei Jahre dauern, schätzen Beobachter in der Türkei.

Während Öcalan durch den Richterspruch aus Straßburg eine neue Gnadenfrist erhält, muss sich die türkische Regierung allmählich mit dem Gedanken anfreunden, dass aus der tödlichen Abrechnung mit dem Staatsfeind Nummer Eins auch in Zukunft nichts wird.

Öcalan verbuchte seinen Erfolg im Kampf ums Überleben, ohne selbst je in Straßburg gewesen zu sein. Die Anwälte des PKK-Chefs konnten die Straßburger Richter bei einer Anhörung am 21. November davon überzeugen, dass ihr Mandant gute Gründe hat, unter anderem wegen Verletzungen seiner Grundrechte auf Leben, Freiheit und einen fairen Prozess gegen den türkischen Staat zu klagen. Nur vergleichsweise nebensächliche Beschwerden Öcalans wurden vom Gericht verworfen - so das Argument der Anwälte, der PKK-Chef und meistgesuchte äTerrorist" der Türkei hätte bei seiner Festnahme durch türkische Agenten in Kenia im Februar 1999 über die Gründe für die Verhaftung informiert werden müssen.

In der Hauptsache haben sich Öcalans Anwälte jedoch gegen den türkischen Staat durchgesetzt. Dessen Rechtsvertreter hatten bei der Anhörung argumentiert, der Fall Öcalan ginge die Straßburger Richter nichts an. Nun kann der PKK-Chef sicher sein, zumindest vorerst nicht hingerichtet zu werden. Denn die türkische Regierung hatte schon vor Monaten zugesagt, bis zu einem Urteil aus Straßburg auf die Vollstreckung des Todesurteils gegen Öcalan zu verzichten. Sollte das Straßburger Gericht in seinem Urteil 2002 oder 2003 die völlige Aufhebung des Todesurteils fordern, wäre die Türkei als Mitglied des Europarats verpflichtet, das Leben des PKK-Chefs zu schonen. Die Türkei hat zwar als einziges Europarats-Mitglied die Todesstrafe noch nicht abgeschafft, doch sie könnte ein Urteil aus Straßburg schwerlich ignorieren.

Ankara wird also noch einige Jahre weiter mit Öcalan leben müssen. Innenpolitisch ist der Fall des PKK-Chefs in der Türkei nach wie vor höchst umstritten. Besonders die Angehörigen von Opfern der PKK-Gewalttaten fordern die Hinrichtung des von ihnen als "Kindermörder" bezeichneten Rebellenführers, während einige Politiker, Juristen, Journalisten und Geheimdienstler argumentieren, lebend werde Öcalan der Türkei mehr nützen als tot.

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