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Politik: Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte zurückzahlen

Erstmals in der deutschen Parlamentsgeschichte sind zwei Abgeordnete zur Rückzahlung verbotener Nebeneinkünfte aufgefordert worden. Es handelt sich um die niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Hermann Wendhausen und Ingolf Viereck.

Hannover (28.04.2005, 13:50 Uhr) - Wendhausen (58) und Viereck (43) sollen zusammen mehr als 750 000 Euro an das Land abführen. Sie hatten neben ihren Abgeordneten-Diäten mehr als zehn Jahre lang das Gehalt ihres früheren Arbeitgebers Volkswagen weiterbezogen, ohne dafür angemessen zu arbeiten.

Landtagspräsident Jürgen Gansäuer forderte Wendhausen deswegen am Donnerstag zur Zahlung von 422 954,70 Euro auf, Viereck soll 343 519,32 Euro überweisen. Gansäuer erklärte, der Bezug der VW- Gehälter ohne angemessene Gegenleistung sei nach dem niedersächsischen Abgeordnetengesetz verboten.

Die beiden SPD-Politiker aus Wolfsburg und Helmstedt waren von jeglicher aktiver Tätigkeit für den Autobauer Volkswagen freigestellt und hatten sich lediglich in geringem Zeitumfang für einen Wiedereinstieg bei VW weitergebildet, hieß es.

Mit der Rückzahlungspflicht für verbotene Nebeneinkünfte sieht das niedersächsische Abgeordnetengesetz weitaus schärfere Sanktionen vor, als sie in den meisten anderen deutschen Parlamenten gelten. «In der deutschen Parlamentsgeschichte einschließlich der Weimarer Demokratie hat es einen solchen Fall noch nicht gegeben», sagte Gansäuer. Nur die Landtage im Saarland und in Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Regelungen.

Offen ist, ob die beiden Abgeordneten das Geld tatsächlich zahlen werden. Ihr Anwalt Peter Rabe hatte im Vorfeld gesagt, das Abgeordnetengesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Er hatte dies mit dem Verweis darauf begründet, dass die Vorgaben für verbotene Nebeneinkünfte nur für Angestellte gelten und überprüfbar sind, nicht aber für Freiberufler.

Dagegen zeigte sich Landtagspräsident Gansäuer überzeugt, dass seine Entscheidung einer Verfassungsklage standhalten werde. Er ließ aber durchblicken, dass er mit einem Rechtsstreit rechnet. Die beiden Abgeordneten selbst äußerten sich am Donnerstag zunächst nicht zu ihrem weiteren Vorgehen.

Bei den Rückforderungen handelt es sich zunächst noch um Bruttobeträge. Am Ende könnten die Summen niedriger ausfallen, weil die Abgeordneten noch die gezahlten Steuern auf ihr VW-Gehalt geltend machen dürfen. Die Höhe der zu zahlenden Beträge sei offen. «Es gibt Leute, die viel verdienen und trotzdem keine Steuern zahlen», sagte Gansäuer.

Der niedersächsische SPD-Fraktionschef Sigmar Gabriel erklärte, die beiden Abgeordneten nicht aus der Fraktion ausgeschlossen. Viereck solle aber sein Amt als sportpolitischer Sprecher ruhen lassen, Wendhausen müsse bis zur endgültigen Klärung aus dem Wirtschaftsausschuss ausscheiden. (tso)

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