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Spitzenverdiener Peter Gauweiler von der CSU.

© dpa

Abgeordnete und ihre Nebenjobs: Grüne fordern komplette Offenlegung von Einkünften

Bislang müssen Abgeordnete, die auch als Freiberufler tätig sind, ihre Auftraggeber und exakten Einnahmen nicht nennen. Die Grünen wollen das nicht mehr hinnehmen und fordern eine Veröffentlichung auf "Euro und Cent".

Die Grünen haben angesichts der hohen Nebenverdienste von Bundestagsabgeordneten eine komplette Offenlegung aller Einkünfte gefordert. "Wir haben schon vor Jahren beantragt, Nebenverdienste auf Euro und Cent zu veröffentlichen und nicht nur in groben Stufen", sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Hasselmann, der "Rheinischen Post" vom Dienstag. Nur auf diese Weise könne "maximale Transparenz" geschaffen werden.

Die Grünen-Politikerin forderte, dass auch Anwälte die Summe der Nebeneinkünfte aus dieser Tätigkeit veröffentlichen sollten. Künftig müssten auch die Branchen benannt werden, aus denen die Auftraggeber stammten, auch wenn deren Namen nicht genannt würden. So könne aber sichergestellt werden, dass "die Öffentlichkeit darüber erfährt, wenn Rechtsanwälte als Unternehmensberater großer Firmen tätig sind", sagte Hasselmann.

Nach Erhebungen des Internetportals abgeordnetenwatch.de haben die Abgeordneten seit der Wahl im vergangenen Herbst rund 6,6 Millionen Euro als Nebeneinkünfte beim Bundestag deklariert. Von dieser Summe stammten 2,1 Millionen Euro aus anonymen Quellen. Angeführt wurde die Liste von dem CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, der als Anwalt aus namentlich nicht bekannten Quellen 967.500 Euro bezog.

Nach den bislang geltenden Regeln des Bundestags müssen Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Landwirte nicht offenlegen, wer ihre Mandanten oder Geschäftspartner sind. Zudem müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte erst ab einem Betrag von mehr als 1000 Euro melden. Dabei geht es nicht um den exakten Betrag, die Einnahmen sind in zehn gestaffelten Verdienststufen einzuordnen und zu veröffentlichen. Unter die höchste Stufe 10 fallen Einkünfte von mehr als 250.000 Euro. (AFP)

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